In dem Fall erübrigt sich eine Google-Suche. Im westlichen Nachkriegsdeutschland bestimmten die nächsten Angehörigen oder der Verblichene testamentarisch gottseidank wieder selbst über die Bestattungsart der Leiche. Auch stand es der Witwe im Zweifelsfall frei, auf einer Obduktion zu bestehen.
Dienen deine windigen Andeutungen dem Zweck, in der BRD wären HC-Angeklagte zur Vermeidung von HC-entlastenden Aussagen vor Gericht von der Obrigkeit beseitigt worden?