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Thema: Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

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    Eigentlich sollte man doch glauben - wenn da ein Schild steht und darunter ist ein "Zusatz" angebracht, dass dann dieser Zusatz einen Hinweis / Verpflichtun darstellt, wann die auf diesem Schild aufgeführte Vorgabe (egal ob jetzt Tempobeschränklung, Halteverbot etc.) gültig ist - ansonsten bräuchte es ja diesen Zusatz nicht.

    Jetzt hat zwar das urteilende Gericht gesagt - ja, der Zusatz sei unnötig - nur, welcher "normal" denkende Mensch kommt da auf die Idee wie bei dem aktuellen Urteil, dass die Schneefkocke als Schildzusatz absolut sinnbefreit ist und absolut nichts mit der Tempobeschränkung zu tun hat?

    Könnte man dies nicht auch mit "in die Falle laufen lassen" interpretieren - sprich, dass eben eine Behörde diesen Schildzusatz anbringt in der Hoffnung, dass möglichst viele Kraftfahrer diesen Schildzusatz fehlinterpretieren? Wäre in dem Fall doch äußert interressant zu wissen, wie "lukrativ" die Radermessungen an dieser Straße sind.

    Ich zumindest habe wieder ´mal was gelernt - traue nicht einmal einem deutschen Verkehrsschild - man weiß nicht wie ein Richter dieser interpretiert.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

    Kann jetzt auch das Oberlandesgericht Hamm mit einer Schneeflocke ausgezeichnet werden, wegen der Entbehrlichkeit?

  3. #3
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

    (50) [werktags] heißt dann, hier könnten unerwartet Werktage aufkommen.

  4. #4
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

    Man müsste seine Führerschein-Lehrmaterialien noch haben , und
    hineinschauen .

    Wäre eine Fangfrage für die Theoretische Führerschein-Prüfung .

    Wir haben hier kaum mit Schnee und Schnee-Glätte zu kämpfen in Schleswig-Holstein .

    Wie sehen Eis-Glätte und Aquaplaning aus ?
    Wir haben hier oft Windfahnen als Extra-Zeichen .
    In dieser Argumentation wäre die Geschwindigkeitsbegrenzung auch
    bei geringem Seitenwinddruck bindend .

    Der Artikel ist übrigens aus dem Jahre 2014 .

    Der Richter hat den Kläger anscheinend nicht leiden können ,
    und ihn wahrscheinlich "verarschen" wollen .
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  5. #5
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Eigentlich sollte man doch glauben - wenn da ein Schild steht und darunter ist ein "Zusatz" angebracht, dass dann dieser Zusatz einen Hinweis / Verpflichtun darstellt, wann die auf diesem Schild aufgeführte Vorgabe (egal ob jetzt Tempobeschränklung, Halteverbot etc.) gültig ist - ansonsten bräuchte es ja diesen Zusatz nicht.

    Jetzt hat zwar das urteilende Gericht gesagt - ja, der Zusatz sei unnötig - nur, welcher "normal" denkende Mensch kommt da auf die Idee wie bei dem aktuellen Urteil, dass die Schneefkocke als Schildzusatz absolut sinnbefreit ist und absolut nichts mit der Tempobeschränkung zu tun hat?

    Könnte man dies nicht auch mit "in die Falle laufen lassen" interpretieren - sprich, dass eben eine Behörde diesen Schildzusatz anbringt in der Hoffnung, dass möglichst viele Kraftfahrer diesen Schildzusatz fehlinterpretieren? Wäre in dem Fall doch äußert interressant zu wissen, wie "lukrativ" die Radermessungen an dieser Straße sind.

    Ich zumindest habe wieder ´mal was gelernt - traue nicht einmal einem deutschen Verkehrsschild - man weiß nicht wie ein Richter dieser interpretiert.
    (Fettung durch mich)
    Daran krankt dieses Land in allen Bereichen. Richter interpretieren Recht u.A. nach den Erfordernissen der political correctnes, ihren persönlichen Ansichten oder auch nach Kassenlage öffentlicher Stellen. Dabei wird gegebenenfalls auch geltendes Recht völlig ignoriert. Das kriege ich bei vielen Gesprächen mit einem unserer Anwälte zu hören: Das Gesetz ist da zwar auf ihrer Seite, ob der Richter es aber auch so sieht? Diesen juristischen Sumpf empfinde ich als fast schlimmer, als den politischen und den journalistischen. Er fällt halt nur nicht so auf, da er nicht so stark im öffentlichen Fokus steht. Genau genommen haben wir selbst den Asylansturm der deutschen Juristerei zu verdanken ( [Links nur für registrierte Nutzer] )
    Diesen Augiasstall gilt es radikal auszumisten und diese Unrechtsjuristen aus ihren bequemen Sesseln auf Lebenszeit in eine produktive Tätigkeit zu überführen.

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: Schilderwahn oder wie deutsche Gerichte urteilen

    Es stehen viel zu wenig Verkehrsschilder. Früher hat man Umleitungen noch ordentlich ausgeschildert. Und vor allem rechtzeitig. Heute erfährst du erst von einer Umleitung, wenn du direkt vor der Baustelle stehst. Und dann bist du ohne Navi aufgeschmissen und gurkst ziellos durch die Gegend.

    Ach ja, und scheinbar wird es zur Mode Strassen bei Bauarbeiten gleich komplett zu sperren anstatt eine Ampel aufzustellen. Heute für eine Strecke mit 177 km einfach ... dank Umleitungen stand auf dem Zähler am Ende 261. Und statt 2 Stunden eben 3,5 Stunden. Und auf dem Rückweg auf andere Strecke ähnlich. Das Traurige daran: ich kenne die Strassen. Und die waren in einem einwandfreien Zustand.

    Aber hauptsache Geld zum Fenster rauswerfen.

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