Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.
Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.
Na gut, dann auch noch was für dich.
Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.
Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.
Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.
Ich sagte ja, das mit dem Wesen der Demokratie...
Das Volk ist, was den Staat konstituiert, nicht die Verfassung. Ohne Volk kein Staat, eine vom Volk "verlassene" Verfassung ist nur ein Stück Papier. Die Organe des Staates, die das Staatsvolk mit der Wahrnehmung von Aufgaben betraut, sind Dienstleister, mehr nicht, und ihr Auftrag kann ihnen zu jeder Zeit wieder entzogen werden. Dabei ist es ganz gleich, ob wir von einer Regierung reden, von Richtern und Staatsanwälten oder von Finanzbeamten, selbst die Organe der Exekutive haben sich in einer wirklichen Demokratie der Wahl durch den Souverän zu stellen. Den Begriff "Bibel" zu verwenden offenbart, wie falsch man das Wesen einer Verfassung auffassen kann. Zu keiner Zeit tritt das Staatsvolk irgendwelche Rechte wirklich ab, kann sie also auch nicht ganz oder teilweise zurück erhalten, es erteilt lediglich den Auftrag, die Wahrung dieser Rechte für alle zu überwachen und durchzusetzen, und kann diesen Auftrag zu jeder Zeit wieder entziehen.
Mir ist schon klar, dass es nach dieser strengen Definition nicht eine echte Demokratie gibt, maximal kommen Staaten diesem Ideal nahe - oder eben nicht. Für die Bunzelrepublik gilt "eher nicht", denn hier atmet alles den Geist des "reformierten Feudalismus".
Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.
Dem Gedanken solltest du näher treten.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
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