1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Laut [Links nur für registrierte Nutzer] Artikel hat der Typ ordentlich "Dreck am Stecken":
(hier nur das zum Strangthema relevante)
In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
Das ist zwar ein starkes Stück, ich sehe dies allerdings eher als Nebenschauplatz. Meines Erachtens sind die Cum-Ex-Strategien legal. Das Problem ist nicht die Ausnutzung, sondern die Gesetzeslage.
Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, geht die Gesetzeslage davon aus, dass jeder Aktienanteil, den ein Unternehmen einmal emittiert hat, auch nur einmal existiert.
Das ist nicht der Fall. Die Anzahl der Anteile, die sich im Eigentum befinden, ist unbegrenzt. Das hat mit Securities Lending bzw Securities Financing zu tun.
Ich kann Eigentümer sein, mein Eigentum verleihen und der Ausleiher kann mein Eigentum einem anderen verkaufen, der daraufhin auch Eigentümer meines Aktienanteils ist. Das wird gemacht, dann wird noch das Kursrisiko abgesichert (separate Depots) und es entstehen zwei Bescheinigungen, die beim FA zur Rückerstattung vorgelegt werden können. Ganz einfach eigentlich.
Ich denke, diese Begründung sollteste Dir nochmal überlegen.
Vermietest oder verleihst jemand sein Eigentum, erwirbst der erwerber nicht das Eigentum, sondern den Besitz! Das mehrere Bescheinigungen über Eigentum erstellt werden, ändert doch nichts an dem eigentum selber, oder?
PS:
Ich denke auch das die CUM-Ex legalist, aber unmöglich, ohne mehr EIGENTUM vorzugeben.
2. Ich denke diese Probleme werden nicht mehr auftreten, wenn Privateigentum sauber von gesellschaftlichem Eigentum getrennt wird.
Wenn investiert wird, geht das Eigentum von privat in das der GEsellschaft über. Der 'Eigentümer' wird zum verantworlichem Verwalter. Der wie bisher eine Privatentnahme buchen kann etc. Ähnlich einer Scheidung, nach einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft; kann man jederzeit sein Kapital + Zugewinn, aus der Gesellschaft herausziehen.
Ansätze dieser Art gab und gibt es, zB in Form der Stiftung, dem Lehen oder auch beim Fond.
Vorteile sind die glasklare Trennung von natürlicher und gesellschaftlicher Person. Kapitalistisch bliebe das System, die Triebkräfte erhalten. MAn könnte sogar sagen es wäre pro Kapitalismus.
Geändert von Süßer (19.03.2020 um 20:39 Uhr)
Ich rede nicht von Wohnungen oder sonstigen realen Gütern. Es gilt genau so wie ich es geschrieben habe, auch wenn es für Normalos unbegreiflich erscheint. Ist doch auch logisch. Ob ich Aktien von einem Leerverkäufer oder einem Eigentümer von Aktienanteilen kaufe macht keinen Unterschied.
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