Für einen Rentner ist - sobald er in die Steuerpflicht kommt - eine Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung Pflicht (weil, Steuer wird ja von der Rente nicht abgezogen) und zu meiner Schande muss ich nun gestehen, dass ich nun nicht weiß, ob der Rentenbeitrag gleich in die zu zahlende Steuersätze eingepreist ist. Vielleicht kann mich da wer erleuchten.