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Thema: Vom Chat in den Knast

  1. #1
    Mitglied
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    Fragezeichen Vom Chat in den Knast

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    "Wie in Emsdetten, aber viel besser geplant"
    Arbeitsloser droht mit Amoklauf im Internet




    Aus "Sympathie" für den Täter von Emsdetten: Ein 21-Jähriger hat in einem Chatroom angekündigt, an seinem Arbeitsplatz Ähnliches anzurichten - um sich an seinem ehemaligen Chef zu rächen. Die Mord-Kommission nahm ihn fest.
    __________________________________________________ _________________

    Wie man sieht können ein paar Worte in den Knast führen.

    Demnächst wird wer "Heil" in der Shoutbox schreit - abgeführt !

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von occasus
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Da wird ein Mörder ohne Mord festgenommen. BRDummland.:hihi:
    Franz Josef Strauss:
    ...Die Grünen sind wie Tomaten, erst sind sie grün, dann werden sie rot.....

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Demnächst wird wer "Heil" in der Shoutbox schreit - abgeführt !

    Mit Rizinusöl?

  4. #4
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Zitat Zitat von occasus Beitrag anzeigen
    Da wird ein Mörder ohne Mord festgenommen. BRDummland.:hihi:
    Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das StGB ist übrigens älter als die BRD.

    Zitat Zitat von StGB
    § 126

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
    2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
    3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
    4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
    5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
    6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
    7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

    androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????
    Nein........MuselKultis fallen NICHT unter das Gesetz!

  7. #7
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Heißt das, man sollte jeden der einem droht, "Ich stech dich ab", "Ich mach dich fertig", "Ich mach dich kalt, ey mann" am besten festsetzen und den Behörden übergeben????
    Die Frage wäre da, ob das den öffentlichen Frieden stören würde / könnte.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  8. #8
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Vom Chat in den Knast

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das StGB ist übrigens älter als die BRD.
    ...
    Mehr braucht man zu dem Thema nicht zu sagen. Er hat öffentlich eine Straftat angekündigt, weshalb die Vorgehensweise der Polizei vollkommen richtig war.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Die Frage wäre da, ob das den öffentlichen Frieden stören würde / könnte.
    Also... Damit ich das richtig verstehe.

    Ein Deutscher der ankündigt das er jemanden umbringen will = öffentlicher Frieden gestört.
    Ein Russe oder Moslem der ankündigt das er jemanden umbringen will = nicht öffentlicher Frieden gestört.

    Verstehe ich das so richtig?

  10. #10
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Vom Chat in den Knast

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Also... Damit ich das richtig verstehe.

    Ein Deutscher der ankündigt das er jemanden umbringen will = öffentlicher Frieden gestört.
    Ein Russe oder Moslem der ankündigt das er jemanden umbringen will = nicht öffentlicher Frieden gestört.

    Verstehe ich das so richtig?
    Nein, willst du ja auch nicht.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

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