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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #731
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Um das Thema zu beenden seid dir empfohlen, nur weil du noch nie einen Strafrechtskommentar zu Notwehr je gesehen geschweige denn gelesen hast, dich im Notwehrrecht aus zu kennen zu halten. Und nur weil dich mangelnder Mut, fehlende Zivilcourge und mangelhafte körperliche Verfassung bisher davon abgehalten hat, dich zu wehren oder Anderen beizustehen, bist du noch lange nicht mit Verstand ausgestattet. Ja, ich weiss, manche sehen sogar zu, wie ihre Frau oder Tochter angegriffen und sogar vergewaltigt wird, und beschönigen und entschuldigen ihre Feigheit mit ihrem angeblichen Verstand. " der Klügere gibt nach, Gewalt ist was für Schläger " blablabla....
    Was du mir alles zur Last legst ist fast komplett abwegig. Nein, solche Situationen gab es einfach nicht. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemand zusieht, wie seine Familie angegriffen wird. Zusehen, wie Fremde angegriffen werden, davon hört man öfter, aber auch in einer solchen Situation war ich zum Glück noch nie. Für meine Ausstattung mit Verstand liegen bestimmte Beweise vor. Die Theorie, der Klügere solle nachgeben, vertrete ich auch nicht, das würde ja zu einem Regime der Dummen führen.

    Bleibt als einzig substantielle Aussage "Gewalt ist was für Schläger". Ja, ich füge noch hinzu für "hirnlose Schläger". In dieser Rolle siehst du dich offensichtlich besonders gerne. Kaufe ich dir aber nicht ab. Du lässt Hunde für dich kämpfen. Das ist nicht besonders tapfer und weist weder auf Verstand noch auf Kraft hin.
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  2. #732
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Was du mir alles zur Last legst ist fast komplett abwegig. Nein, solche Situationen gab es einfach nicht. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemand zusieht, wie seine Familie angegriffen wird. Zusehen, wie Fremde angegriffen werden, davon hört man öfter, aber auch in einer solchen Situation war ich zum Glück noch nie. Für meine Ausstattung mit Verstand liegen bestimmte Beweise vor. Die Theorie, der Klügere solle nachgeben, vertrete ich auch nicht, das würde ja zu einem Regime der Dummen führen.
    Mir sind zahlreiche Faelle bekannt.
    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Bleibt als einzig substantielle Aussage "Gewalt ist was für Schläger". Ja, ich füge noch hinzu für "hirnlose Schläger". In dieser Rolle siehst du dich offensichtlich besonders gerne. Kaufe ich dir aber nicht ab. Du lässt Hunde für dich kämpfen. Das ist nicht besonders tapfer und weist weder auf Verstand noch auf Kraft hin.
    Das ist ziemlich polizeiueblich.

    Das Klischee hirnlose Schlaeger <=> kluge Nachgeber (oder Pazifisten, Luschen usw.) halte ich fuer ziemlich abgedroschen und sogar falsch.
    Wahrheit Macht Frei!

  3. #733
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    ...

    Das Klischee hirnlose Schlaeger <=> kluge Nachgeber (oder Pazifisten, Luschen usw.) halte ich fuer ziemlich abgedroschen und sogar falsch.
    Ich auch.

    Die Theorie, der Klügere solle nachgeben, vertrete ich auch nicht, das würde ja zu einem Regime der Dummen führen.
    Nutzer ausgeschieden

  4. #734
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    So weit wie der Richter es hinterher auch als Notwehr durchgehen lässt. Du kannst jemandem in Notwehr mit einem Schlag die Nase brechen und der Richter kann sagen, dass die Gegengewalt unverhältnismäßig war ... genauso kannst du jemanden ins Krankenhaus oder in den Rollstuhl kloppen und der Richter könnte sagen, dass die Gegengewalt verhältnismäßig war. Das kann man mit einem Satz gar nicht so eindeutig definieren, da kommt es auf viele Faktoren an (z.B. Zeugenaussagen, das eigene Verhalten vor Gericht und ob man danach am Tatort geblieben ist und Krankenwagen/Polizei rief, usw.).
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  5. #735
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    So ein Schmarrn. Wir haben nur verschiedene Definitionen bezüglich Notwehr. Meine offizielle und deine selbst gebastelte.
    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich bastel nicht, sondern habe drei juristische Kommentare über das Strafrecht mit den wichtigsten Urteilen zu Notwehr- insbes. dem BGH-Urteil zum Rocker, der einen Polizisten in PN erschossen hat, und gem. § 32 StGB frei gesprochen - , du hast den Notwehrparagrphen noch nie gelesen, geschweige denn warst du je in einer Notwehrsituation oder Notwehrverhandlung.
    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Um das Thema zu beenden seid dir empfohlen, nur weil du noch nie einen Strafrechtskommentar zu Notwehr je gesehen geschweige denn gelesen hast, dich im Notwehrrecht aus zu kennen zu halten. Und nur weil dich mangelnder Mut, fehlende Zivilcourge und mangelhafte körperliche Verfassung bisher davon abgehalten hat, dich zu wehren oder Anderen beizustehen, bist du noch lange nicht mit Verstand ausgestattet. Ja, ich weiss, manche sehen sogar zu, wie ihre Frau oder Tochter angegriffen und sogar vergewaltigt wird, und beschönigen und entschuldigen ihre Feigheit mit ihrem angeblichen Verstand. " der Klügere gibt nach, Gewalt ist was für Schläger " blablabla....
    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Was du mir alles zur Last legst ist fast komplett abwegig. Nein, solche Situationen gab es einfach nicht. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemand zusieht, wie seine Familie angegriffen wird. Zusehen, wie FREMDE angegriffen werden, davon hört man öfter, aber auch in einer solchen Situation war ich zum Glück noch nie. Für meine Ausstattung mit Verstand liegen bestimmte Beweise vor. Die Theorie, der Klügere solle nachgeben, vertrete ich auch nicht, das würde ja zu einem Regime der Dummen führen.

    Bleibt als einzig substantielle Aussage "Gewalt ist was für Schläger". Ja, ich füge noch hinzu für "hirnlose Schläger". In dieser Rolle siehst du dich offensichtlich besonders gerne. Kaufe ich dir aber nicht ab. Du lässt Hunde für dich kämpfen. Das ist nicht besonders tapfer und weist weder auf Verstand noch auf Kraft hin.
    Abwegig ist , dass du in nahezu jedem Strang die tägliche Angriffe, Gewalt und Mord durch Ausländer an und gegen einheimische Deutsche bestreitetst, aber ständig von rechter Gewalt gegen Fremde halluzinierst. Gewalt gegen Deutsche hast du also noch nie erlebt, wohl aber Gewalt gegen Fremde ? Und ? Warum haste nicht eingegriffen, und deinen eingeschleusten Schmarotzer, pardon Invasoren geholfen ? Das ist nicht besonders mutig und tapfer, das stimmt.

    Abwegig ist , dass einer wie du behauptet, er vertrete die offizielle Meinung zur Notwehr, obwohl er noch nie den Gesetzestext , geschweige denn Kommentare oder Urteile zur Notwehr gelesen hat. Du hast von der der Gestzeslage ausweislich deiner Beiträge keinen blassen Schimmer. Kann man alles nachlesen. Das ist nicht besonders klug und weist weder auf Intelligenz noch Verstand hin. Abwegig ist weiter, mangelnde Zivilcourage mit Verstand zu beschönigen.

    Noch abwegiger ist, sogar Andere von Notwehr und Nothilfe gegen Gewalt durch ausländische Messerer und Vergewaltiger- Angreifer abzuhalten und jeden, der sich verteidigt und notwehrt, als hirnlosen Schläger zu diffamieren. Mir zu unterstellen, ich lasse Hunde für mich kämpfen, ist nicht nur abwegig, sondern vorsätzlich gelogen. Für mich haben noch nie Hunde gekämpft. Im Gegenteil, ich habe meine Hunde beschützt .

    Du hast dich ja nicht nur zum Experten über Notwehr gebastelt, sondern dich auch faktisch zum offiziellen Sprecher der AfD ernannt. Und mimst hier den intellektuellen Schöngeist. In dieser Rolle siehst du dich ja offensichtlich besonders gerne. Ganz erhrlich, das kaufe ich dir aber schon lange nicht mehr ab. Abschliessend....muss ich künftig deine Beiträge generell anzweifeln, spielst du hier etwa eine völlig andere Rolle ?

  6. #736
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    ....muss ich künftig deine Beiträge generell anzweifeln, spielst du hier etwa eine völlig andere Rolle ?
    Tu was du nicht lassen kannst. Ich bin es inzwischen gewöhnt, dass man sich hier in einem gewissen Kreis von stumpfsinnigen Schlägern sehr verdächtig macht, wenn man sich gegen Gewalt positioniert. Ich mache das aber und zwar ganz bewusst und so konsequent wie möglich. Ich bin friedliebend, mit anderen Worten auch ein PAZIFIST. Ich weiß, dass dies in einigen Augenpaaren hier als linksgrün gilt. Aber das ist mir scheißegal.

    Was mir wirklich Schwierigkeiten bereitet ist die hier dokumentierte Tatsache, dass man auch aus dem rechten Lager die AfD als gewalttätige Schlägerbude hinstellt, die nichts anderes im Hirn hat, als ihre Ziele mit Gewalt voranzutreiben. Davon kann aber nicht die Rede sein. Gleichzeitig jammert dieser Personenkreis auch über die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wenn aber die AfD wirklich ein Dumpfbackenclub wäre, der die BRD mit Dynamit von der Erde schießen wollte, dann und nur dann wäre eine Beobachtung durch den VS gerechtfertigt. Ist aber nicht der Fall.
    Nutzer ausgeschieden

  7. #737
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    So weit wie der Richter es hinterher auch als Notwehr durchgehen lässt. Du kannst jemandem in Notwehr mit einem Schlag die Nase brechen und der Richter kann sagen, dass die Gegengewalt unverhältnismäßig war ... genauso kannst du jemanden ins Krankenhaus oder in den Rollstuhl kloppen und der Richter könnte sagen, dass die Gegengewalt verhältnismäßig war. Das kann man mit einem Satz gar nicht so eindeutig definieren, da kommt es auf viele Faktoren an (z.B. Zeugenaussagen, das eigene Verhalten vor Gericht und ob man danach am Tatort geblieben ist und Krankenwagen/Polizei rief, usw.).
    Deswegen ist die einzige vehältnismäßige Reaktion auf einen Angriff auf dein Leben, der gezielte Schuß, am besten eine Dreierserie, von vorne auf den Oberkörper.
    Und REDEN kann man hinterher mit seinem Anwalt...

    Wer nivht glaubt das es Angriffe auf das Leben gibt, mag sich diesen YT-Channel anschauen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  8. #738
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Tu was du nicht lassen kannst. Ich bin es inzwischen gewöhnt, dass man sich hier in einem gewissen Kreis von stumpfsinnigen Schlägern sehr verdächtig macht, wenn man sich gegen Gewalt positioniert.
    Ja, ja, du mit deinen duchsichtigen Taschenspielertricks. Du bist keineswegs generell friedliebend und positionierst dich nicht absolut und generell gegen Gewalt. Du verteidigst jede Gewalt Israels, bestreitest und vertuscht bewusst, vorsätzlich und wahrheitswidrig Gewalt durch messernde und vergewaltigende Ausländer-Schläger-Clans gegen friedliebende Deutsche, aber diffamierst NOTWEHR der wenigen Deutschen, die sich gegen gegen Angriffe der Ausländer-horden wehren, als Gewalt. Unglaublich die perfide Strategie. Noch dazu Ausländer, die hier Asyl, H-4, KV und angeblich Schutz suchen, und zum Dank Deutsche messern und vergewaltigen.

    Und verunglimpfst auch noch die AfD als Bande von Schlägern. Und bringst den VS ins Spiel. Das ist nicht mehr nur Diffamierung, das ist geplanter und gezielter RUFMORD !!! Mit Dynamit wollen die Umvolker, die Millionen und Abermillionen ins Land schleusen, Deutschland von der Erde schiessen. Feiglinge, Luschen und Schwuchteln verstecken ihre Feigheit und mangelnde Zivilcourage hinter ihrer angeblichen Klugheit und denunzieren Andere, die sich wehren, als Kriminelle . Ganz mein Humor.
    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Deswegen ist die einzige vehältnismäßige Reaktion auf einen Angriff auf dein Leben, der gezielte Schuß, am besten eine Dreierserie, von vorne auf den Oberkörper.Und REDEN kann man hinterher mit seinem Anwalt...Wer nivht glaubt das es Angriffe auf das Leben gibt, mag sich diesen YT-Channel anschauen.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Svesda bestreitet das....lies mal seine Posts. Bisher glaubte ich, er weiss es nicht besser. Allmählich glaube ich aber, dass er es genau weiss, aber bewusst abstreitet.
    Geändert von cornjung (12.03.2020 um 11:00 Uhr)

  9. #739
    lässt sich nicht impfen Benutzerbild von Freidenkerin
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wer grundsätzlich und immer "gegen Gewalt" ist, ist ganz einfach eine Schwuchtel. Und wer Deutsche kritisiert, verfolgt oder einbuchtet, nur weil sie sich angemessen gegen gewalttätige, kriminelle Ausländer gewehrt haben, ist ein Feind des deutschen Volkes!

    So einfach ist das.
    Kein Krieg ist beendet, solange noch irgendwo eine Wunde blutet, die er geschlagen hat.

  10. #740
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Um das Thema zu beenden seid dir empfohlen, nur weil du noch nie einen Strafrechtskommentar zu Notwehr je gesehen geschweige denn gelesen hast, dich im Notwehrrecht aus zu kennen zu halten. (...)
    Du bist ja schon wieder ganz aufgeregt, cornjung.
    Gibt es für das Gestammel auch eine Übersetzung ins Deutsche?
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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