Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie entsetzt wir in der Schule waren, als es hieß, lebenslang wäre nur 15 Jahre. Eigentlich ist der Begriff "lebenslang" eine billige Lüge. In England soll es sogar in den letzten Jahren "normal" geworden sein, grundsätzlich alle Häftlinge nach der Hälfte der Haftzeit zu entlassen. Die ganze Verurteilungs- und Vollzugspraxis wurde doch mit den 68ern erst umgesetzt. Davor gab es noch Zuchthaus. Davon will heute keiner mehr was wissen, denn angeblich gäbe es so böse Menschen, die da reingehören, ja gar nicht.
Don't ask for sunshine!
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Fehler und Unvertretbarkeit kann und mag ich nicht zu bewerten. Doch hinterlassen solche Urteile ein fades Gschmäckle nach linksgrünem autofeindlichen Siff, wenn man weiß, wie deutsche Gerichte in anderen Fällen so urteilen. Das sehe ich zum Beispiel dann, wenn so einem shitholistanischen Einzeller zugestanden wird, er habe die Gegenwehr der Frau bei einer vierstündigen Vergewaltigung mit wildem Sex verwechselt, sodass er in der Folge freigesprochen wird. Oder auch, wenn Kopftreter, Messerstecher und andere Fachkräfte angeblich die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten. Und ausgerechnet unter solchen Umständen soll ich annehmen, dass einem Niedrig-IQ-Bereicherer bewusst sein muss, dass Ekin = 1/2*m*v^2 ist?
Ein paar Jahre Bau und die Feststellung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges für den Rest seines erbärmlichen Lebens fände ich ja angemessen, aber Mord ist angesichts der oben beschriebenen Situationen schon starker Tobak.
Geändert von Maitre (17.02.2020 um 19:37 Uhr)
An sich richtig.
Spielt nur keine Rolle, wenn es das Gericht als erwiesen ansieht, dass Eventualvorsatz (dolus eventualis) vorliegt.
In dem Fall kann das Gericht auch auf Mord entscheiden.
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Abgesehen davon ist das obige verlinkte Urteil nicht neu.
Des Weiteren gab es schon vorher derartige Urteile.
Mindestens eines davon hatte vor dem BGH keinen Bestand.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
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