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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Du kannst Fahrlässigkeit nicht zu Vorsatz umdefinieren, nur weil es dir grad in den Kram passt.
    Ob es mir in den Kram passt steht nicht zur Debatte, ich gebe Denkanstöße, finde aber das Urteil gut.

  2. #32
    cornjung
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Warum sollte kein Mordmerkmal vorliegen?
    Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat ein Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.

  3. #33
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Dass die sog. "Raser-Fälle" von Staatsanwaltschaften vermehrt als Mord angeklagt werden und es teilweise sogar zu Verurteilungen wegen Mordes kommt, liegt daran, dass manche Gerichte es als erwiesen angesehen haben, dass der oder die Fahrer den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn in der Innenstadt bei unkontrollierbarer Geschwindigkeit gerast wird. Als Mordmerkmale wird u.a. auf das "gemeingefährliche Mittel" abgestellt.
    Ja, dass vor Gericht heute alles uminterpretiert wird und man sogar für seine Meinung abgeurteilt wird, ist keine Neuigkeit. Schon die Sache mit dem sogenannten "Hassverbrechen" ist weit mehr als fragwürdig.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  4. #34
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen


    Das hast du sehr gut erkannt. Eigentlich ist das nur wieder ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung, nur anders rum. Es völlig lebensfremd anzunehmen, der Kosovare hätte mit der Fahrt die Tötung der Frau beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen. Ich habe keine Aktien im Kosovo, diese Leute braucht hier niemand, aber diese Verurteilung ist ein reiner Witz und genau wie du sagst nur ein Feigenblatt für allgemeines Versagen. Bitter. Bitter auch die Jubelpresse dazu.
    Finde ich auch eher als Justizirrtum. Also jeder der mal risikogeil ist, ist automatisch Mörder im Todesfall.
    Der User híer ist bekannt im Russlandbashing, denke dort ist es kein Mord.
    WEnn ein Pilot mit der Cessna einen Looping probiert, glückt ihm nicht, er wüberlebt, 2 weitere tot.
    Mörder ? Harte Strafe verdient das allemal.
    Was ist normal im Gutmenschenland wo man jedes Machogebahren wegzüchten will ?
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #35
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Darum geht es nicht einmal ... für Mord muss ein Tötungsvorsatz vorliegen und das tut er nicht.
    Das Gericht war der Meinung, dass ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag.
    Hier werden die termini technici gut erklärt.

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  6. #36
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung.
    Ganz genau. Die Raser-Fälle sind ja bekanntlich strittig. Immer wieder kommt es zu Verurteilungen durch Landgerichte. Der Revision hielten die wenigen Urteile bislang noch nicht stand, das lag aber teils auch an anderen Gründen. Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist mitunter ziemlich schwierig. Bei den Raserfällen bin ich nicht so ganz sicher. Es spricht für beides eine Menge, am Ende ist der Einzelfall entscheidend. Lösgelöst von dem Fall dieses Strangs kann ich mich mit der Annahme des bedingten Vorsatzes durchaus anfreunden. Finde es auch nicht lebensfern anzunehmen, dass jemand, der mit 160 km/h oder mehr in der Stadt rumrast und in einem solchen Zustand faktisch keine Kontrollmöglichkeiten über sein Auto hat, billigend in Kauf nimmt, zufällig auf die Straße tretende Menschen zu überfahren und zu töten.

  7. #37
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

    Verurteilung wegen Mord?
    Was für ein Schwachsinn!

    Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

    Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...
    Hier mal ein Mordmerkmal für dich:
    Mordlust

    Aus Mordlust tötet, wem es in erster Linie darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen.
    Es muss sich als eine grundsätzliche Missachtung des höchsten Rechtsguts Leben darstellen und dolus directus 1. Grades vorliegen. Typisch ist ein Handeln aus Langeweile, Mutwillen, Angeberei oder zum „sportlichen Vergnügen“ – entscheidend ist, dass ohne einen Tatanlass getötet wird.


    Und dies haben höchtswahrscheinlich auch die Richter zu Recht herangezogen !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  8. #38
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Der Rechtsanwalt wird sowieso in Berufung gehen. Lebenslang kann vom Rechtsanwalt in diesem Fall nicht akzeptiert werden.


    § 211 (2)

    Mörder ist, wer aus Mordlust, Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    Ich glaube im obigen Fall sind keine Mordmerkmale gegeben.
    Eben Mordmerkmale fehlen, hochgradig fahrlässig und riskant, mehr nicht.
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  9. #39
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Ob es mir in den Kram passt steht nicht zur Debatte, ich gebe Denkanstöße, finde aber das Urteil gut.
    Das ist doch völlig okay ... ich find das Urteil schlecht, nur wenn es ums Strafmaß geht sollten wir etwas verändern. Wenn wir wollen, dass solche Leute mehr als nur ein paar Jahre bekommen, sollten wir sie nicht für Mord verurteilen, sondern das Strafmaß für die ganzen Delikte erhöhen. Für Mord gibts dann statt 15 Jahre 30 Jahre, usw.. Dann kannst du auch das Strafmaß für die anderen Sachen darunter erhöhen. Wenn es für Mord schon nur 15 Jahre gibt, kann es für Vergewaltigung, Körperverletzung mit Todesfolge usw., auch nur weitaus weniger im Bereich irgendwo darunter geben, damit es verhältnismäßig bleibt. Das ist doch das Problem, das wir hier haben.
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  10. #40
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Eben Mordmerkmale fehlen, hochgradig fahrlässig und riskant, mehr nicht.


    Ja genau, so habe ich es auch gesehen.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

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