Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat ein Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Finde ich auch eher als Justizirrtum. Also jeder der mal risikogeil ist, ist automatisch Mörder im Todesfall.
Der User híer ist bekannt im Russlandbashing, denke dort ist es kein Mord.
WEnn ein Pilot mit der Cessna einen Looping probiert, glückt ihm nicht, er wüberlebt, 2 weitere tot.
Mörder ? Harte Strafe verdient das allemal.
Was ist normal im Gutmenschenland wo man jedes Machogebahren wegzüchten will ?
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Ganz genau. Die Raser-Fälle sind ja bekanntlich strittig. Immer wieder kommt es zu Verurteilungen durch Landgerichte. Der Revision hielten die wenigen Urteile bislang noch nicht stand, das lag aber teils auch an anderen Gründen. Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist mitunter ziemlich schwierig. Bei den Raserfällen bin ich nicht so ganz sicher. Es spricht für beides eine Menge, am Ende ist der Einzelfall entscheidend. Lösgelöst von dem Fall dieses Strangs kann ich mich mit der Annahme des bedingten Vorsatzes durchaus anfreunden. Finde es auch nicht lebensfern anzunehmen, dass jemand, der mit 160 km/h oder mehr in der Stadt rumrast und in einem solchen Zustand faktisch keine Kontrollmöglichkeiten über sein Auto hat, billigend in Kauf nimmt, zufällig auf die Straße tretende Menschen zu überfahren und zu töten.
Hier mal ein Mordmerkmal für dich:
Mordlust
Aus Mordlust tötet, wem es in erster Linie darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen.
Es muss sich als eine grundsätzliche Missachtung des höchsten Rechtsguts Leben darstellen und dolus directus 1. Grades vorliegen. Typisch ist ein Handeln aus Langeweile, Mutwillen, Angeberei oder zum „sportlichen Vergnügen“ – entscheidend ist, dass ohne einen Tatanlass getötet wird.
Und dies haben höchtswahrscheinlich auch die Richter zu Recht herangezogen !
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Das ist doch völlig okay ... ich find das Urteil schlecht, nur wenn es ums Strafmaß geht sollten wir etwas verändern. Wenn wir wollen, dass solche Leute mehr als nur ein paar Jahre bekommen, sollten wir sie nicht für Mord verurteilen, sondern das Strafmaß für die ganzen Delikte erhöhen. Für Mord gibts dann statt 15 Jahre 30 Jahre, usw.. Dann kannst du auch das Strafmaß für die anderen Sachen darunter erhöhen. Wenn es für Mord schon nur 15 Jahre gibt, kann es für Vergewaltigung, Körperverletzung mit Todesfolge usw., auch nur weitaus weniger im Bereich irgendwo darunter geben, damit es verhältnismäßig bleibt. Das ist doch das Problem, das wir hier haben.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
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