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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #821
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Könnten wir hier wieder zum Thema »Mindestlohn« zurückkommen? Wir haben Uns gestern mit einem Taxiunternehmer aus meinen Freundeskreis unterhalten. Der hat mehrere angestellte Fahrer. Die machen manchmal pro Stunde nicht mehr als drei oder vier Euro Umsatz, weil sie vergeblich auf Fahrgäste warten. Wenn der Mann gezwungen wird, denen pro Stunde 8,50 € zu bezahlen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als diese Leute zu entlassen.
    Sie machen manchmal.....

    Der Schnitt ist entscheidend. Den muß man nehmen, denn es ist auch manche Stunde dabei, in denen die Taxifahrer ein Vielfaches ihres Lohnes als Umsatz machen.

  2. #822
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Noch können sowohl er als auch seine Mitarbeiter von dem Unternehmen leben. Wenn der Mindestlohn kommt, wird er einige Fahrzeuge verkaufen müssen – und einige Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit entlassen.
    Wenn sich ein Unternehmen nicht mehr rentiert, nur weil den Mitarbeitern pro Stunde bescheidene 8,50 Euro, von denen man auch nicht wirklich leben kann, gezahlt werden, dann ist dieses Unternehmen bereits so defizitär, daß es besser abgewickelt werden sollte.

  3. #823
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Du kannst aber kein einziges benennen. Selbst Griechenland ist dank deutscher Hilfszahlungen an Konkurs vorbeigeschlittert. Das hat die »DDR« trotz Milliardenzahlungen aus der BRD nicht hinbekommen.
    Ich nannte dir bereits mehrmals die USA. 17 Billionen Dollar Staatsschulden. Die werden selbst in 100.000 Jahren nicht getilgt werden können.
    Stattdessen nimmt man zur Tilgung immer neue Schulden auf und erpresst andere Staaten militärisch. Das ist kein Schuldendienst. Faktisch ist dieses Land pleite wie man pleiter nicht sein kann.
    Teilen ist das neue Haben.

  4. #824
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Wenn sich ein Unternehmen nicht mehr rentiert, nur weil den Mitarbeitern pro Stunde bescheidene 8,50 Euro, von denen man auch nicht wirklich leben kann, gezahlt werden, dann ist dieses Unternehmen bereits so defizitär, daß es besser abgewickelt werden sollte.
    Richtig!
    Teilen ist das neue Haben.

  5. #825
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Trinkgelder ersetzen kein Gehalt. Denn damit kann man nicht planen.
    Wenn ein Fahrer eine Zeit lang nur geizige Fahrgäste hat, schaut er in die Röhre.
    Das scheint aber nicht der Fall zu sein, sonst hätte Unser Freund keine Angestellten – die nun um ihren Arbeitsplatz bangen müssen.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  6. #826
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Wenn sich ein Unternehmen nicht mehr rentiert, nur weil den Mitarbeitern pro Stunde bescheidene 8,50 Euro, von denen man auch nicht wirklich leben kann, gezahlt werden, dann ist dieses Unternehmen bereits so defizitär, daß es besser abgewickelt werden sollte.
    Du hast offenbar wenig Ahnung von der Lage der vielen kleinen Unternehmen in der BRD. Aber noch zahlen die alle ihre Steuern und »Sozial«abgaben. Wenn der Staat sie mit gezielten Maßnahmen unrentierlich macht, fällt das weg. So wie einst in der »DDR«.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  7. #827
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Ich nannte dir bereits mehrmals die USA. 17 Billionen Dollar Staatsschulden. Die werden selbst in 100.000 Jahren nicht getilgt werden können.
    Aber sie zahlen ihren Schuldendienst, und wenn du dich auf den Kopf stellst und mit den Beinen strampelst.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  8. #828
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Du hast offenbar wenig Ahnung von der Lage der vielen kleinen Unternehmen in der BRD. Aber noch zahlen die alle ihre Steuern und »Sozial«abgaben. Wenn der Staat sie mit gezielten Maßnahmen unrentierlich macht, fällt das weg. So wie einst in der »DDR«.
    Na, ja, du vergißt die Maßnahmen, die die Sozialversicherungspflichtigen und der Staat jetzt schon übernehmen, um diese Unternehmen am Leben zu halten. Ein Unternehmen, das seinen Angestellten weniger als diesen Mindestlohn zahlt, lädt einen Gutteil der Bezahlung nämlich schon jetzt auf die Allgemeinheit ab. Diese Angestellten werden aufgestockt, wie es so schön heißt. Die Differenz zum Lohn, der zum Leben unerläßlich ist, wird von der Allgemeinheit bezahlt. Was meinst du, was passiert, wenn diese Art der Förderung eingestellt wird und Sozialhilfe wie früher nur noch denen bezahlt wird, die nicht arbeiten? Dann nämlich kann eine solche Firma auch zumachen oder sie muß eben höhere Löhne zahlen. Es ist auch immer eine Frage der Verteilung: Hat der Unternehmer den Anspruch, teure Urlaube zu machen, in einem netten Häuschen zu leben und noch wenigstens ein Motorrad vor der Tür stehen zu haben? Ich darf erinnern, daß in früheren Zeiten Unternehmer oft nicht wesentlich besser lebten als ihre Angestellten. Ein Fuhrunternehmer z.B. hatte kein nettes Häuschen und machte keine teuren Urlaube.

  9. #829
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Na, ja, du vergißt die Maßnahmen, die die Sozialversicherungspflichtigen und der Staat jetzt schon übernehmen, um diese Unternehmen am Leben zu halten. Ein Unternehmen, das seinen Angestellten weniger als diesen Mindestlohn zahlt, lädt einen Gutteil der Bezahlung nämlich schon jetzt auf die Allgemeinheit ab. Diese Angestellten werden aufgestockt, wie es so schön heißt.
    Selbst wenn das der Fall wäre, ist die »Aufstockung« für den Staat deutlich preiswerter als die vollständige Alimentation.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  10. #830
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Selbst wenn das der Fall wäre, ist die »Aufstockung« für den Staat deutlich preiswerter als die vollständige Alimentation.
    Und vor allem für die Firmen lukrativer, weil sie nämlich keine marktgerechten Löhne zahlen müssen. Was der Angestellte nicht hat, hat der Chef mehr. So schafft es mancher Fuhrunternehmer eben doch zu seinem Häuschen und seinem Exotenurlaub und zu seinen Hobbyfahrzeugen und einem Lifestyle, bei dem die Fuhrunternehmer voriger Generationen vor Neid erblaßt wären.

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