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Thema: Kinderehenverbot verfassungswidrig

  1. #131
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.

  2. #132
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).

    Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.
    Nein, du musst schon ein wenig anders denken. Zum Wesen einer Ehe gehört üblicherweise der Beischlaf. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Ehe auch der Beischlaf ausgeübt wird. So kann zum Beispiel von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen werden, wenn ein Partner keinen Beischlaf haben möchte.

    Die Gesetzeslage ist Auslegungssache. Wenn diese Kinderehe gebilligt wird, wird auch der Beischlaf in dieser Ehe gebilligt. Es wäre wesensfremd, anzunehmen, dieser fände in einer Ehe nicht statt.

    P.S.: Den Nachsatz "Ehemann sorgt für das Auskommen" finde ich in diesem Fall pikant, denn entweder sorgt der Mann in diesem Fall nicht für das Auskommen seiner selbst und seiner Ehefrau, weil der deutsche Staat das übernimmt oder er steckt in einer Vorbereitungsmaßnahme oder in einem Hilfsarbeiter-Quotenjob, der es nötig macht, dass ein Teil des Auskommens seiner selbst und seiner Ehefrau vom deutschen Staat finanziert werden, der Job nicht selten dann aus der Versicherungskasse der Arbeitslosengeldversicherung (BA).

  3. #133
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Nein, du musst schon ein wenig anders denken. Zum Wesen einer Ehe gehört üblicherweise der Beischlaf. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Ehe auch der Beischlaf ausgeübt wird. So kann zum Beispiel von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen werden, wenn ein Partner keinen Beischlaf haben möchte.

    Die Gesetzeslage ist Auslegungssache. Wenn diese Kinderehe gebilligt wird, wird auch der Beischlaf in dieser Ehe gebilligt. Es wäre wesensfremd, anzunehmen, dieser fände in einer Ehe nicht statt.
    Mein Einwand sollte jetzt nicht bedeuten, dass ich Dir per se widersprechen wollte oder sollte - in der Regel heiratet man ja nicht um wie Bruder und Schwester zusammen leben zu wollen. Mir ging es nur darum - Heirat = Anspruch auf Beischlaf im deutschen Kultukreis nicht mehr stimmt, ja, Du als Frau den Mann sogar wegen Vergewaltrung anzeigen kannst, solltest Du als Mann gegen den Willen der Frau "beischlafen" wollen.

    Dann beißt sich aber die Katze irgendwie in den Schwanz - wenn zum Wesen der Ehe auch der Beischlaf gehört, gleichzeitig aber dieser Beischlaf unter Strafe steht - kann man eigentlich als Richter dann einer Kinderehe seinen Segen geben?

    Sprich, sollte geurteilt werden, dass in Deutschland Kinderhen "legal" sind müsste man die ganzen "sexuellen" Schutzrechte von Minderjährigen in die Tonne kicken - man kann da dem Einen nichts erlauben, was man dem Anderen verwehrt - würde dem Rechtsgrundsatz widersprechen, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben.

    Was wären also die Folgen eines entsprechenden Urteiles?

  4. #134
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Archivar Beitrag anzeigen
    Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.
    Vielweiberei ist auch im muslimisch geprägten Kulturkreis bei weitem nicht unbedingt die Regel - denn Du musst Dir als Mann erst einmal eine zweite, dritte, vierte Frau und die Kinder leisten können (und dies können die Wenigsten.

    Gut, in Deutschland wäre dies was anderes - da muss man ja nicht als Mann schauen wie man seine Zweit-, Dritt-, Viertfrau und Kinder unterhält - da würde dann der Staat einspringen.

  5. #135
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Archivar Beitrag anzeigen
    Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.
    Diese Diskussion findet bereits statt, ich kann mich nur wiederholen:
    „Deutscher Pass und Zweitfrau: Beides geht. Ein Syrer, der zwei Ehefrauen hat, darf trotzdem Deutscher werden. Die Stadt Karlsruhe darf seine Einbürgerung nicht rückgängig machen, sagt der Verwaltungsgerichtshof.“



    Besonders bemerkenswertes Detail am Rande, sowas geht oft unter:


    „Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.“

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  6. #136
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Diese Diskussion findet bereits statt, ich kann mich nur wiederholen:
    Besonders bemerkenswertes Detail am Rande, sowas geht oft unter:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Völlig unabhängig jetzt von diesem Syrer - es findet a) keine Diskussion statt und b) ist das Thema Zweit-, Dritt- und was weiß ich Frau doch schon heute in muslimischen Kreisen gelebte Realität. Gut, "offiziell" ist man nicht verheiratet - braucht es auch nicht, man ist nach islamischen "Recht" verheiratet, das reicht - man kann sich seine zweite, dritte, vierte Ehefrau und die Kinder auch nicht leisten - braucht es ja auch nicht (und dies ist ein wesentlich Unterschied zu muslimisch geprägten Ländern - da muss man es sich leisten können)., für was gibt es soziale Transferleistungen, welche von der Gesellschaft aufgebracht werden.

    Oder glaubst Du dass, wenn da eine vollverschleierte Muslima (angeblich unverheiratet) mit einem Stall voll Kinder (wo man den Vater nicht kennt) auf dem Amt erscheint um sozialen Transferleistungen zu beantragen nicht weiß wer der Vater der Kinder ist und nicht - nach islamischen Recht - mit diesem Vater der Kinder verheiratet ist? Diese Thematik ist durchaus bekannt und man schaut von politischer Seite da aber sowas von entspannt zu und sieht keinerlei Handlungsbedarf.

    Zumindest für Teile der Muslime ist das Papier, auf welchem die Einehe definiert wird, nicht einmal zum Arsch abwischen wert. Dazu braucht es solcherlei richterlichen Entscheidungen doch gar nicht.

  7. #137
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Völlig unabhängig jetzt von diesem Syrer - es findet a) keine Diskussion statt und b) ist das Thema Zweit-, Dritt- und was weiß ich Frau doch schon heute in muslimischen Kreisen gelebte Realität. Gut, "offiziell" ist man nicht verheiratet - braucht es auch nicht, man ist nach islamischen "Recht" verheiratet, das reicht - man kann sich seine zweite, dritte, vierte Ehefrau und die Kinder auch nicht leisten - braucht es ja auch nicht (und dies ist ein wesentlich Unterschied zu muslimisch geprägten Ländern - da muss man es sich leisten können)., für was gibt es soziale Transferleistungen, welche von der Gesellschaft aufgebracht werden.

    Oder glaubst Du dass, wenn da eine vollverschleierte Muslima (angeblich unverheiratet) mit einem Stall voll Kinder (wo man den Vater nicht kennt) auf dem Amt erscheint um sozialen Transferleistungen zu beantragen nicht weiß wer der Vater der Kinder ist und nicht - nach islamischen Recht - mit diesem Vater der Kinder verheiratet ist? Diese Thematik ist durchaus bekannt und man schaut von politischer Seite da aber sowas von entspannt zu und sieht keinerlei Handlungsbedarf.

    Zumindest für Teile der Muslime ist das Papier, auf welchem die Einehe definiert wird, nicht einmal zum Arsch abwischen wert. Dazu braucht es solcherlei richterlichen Entscheidungen doch gar nicht.
    In Kreisen der Rechtsverdreher findet da durchaus eine Diskussion statt. Wie das in der breiten Öffentlichkeit aussieht, kann ich schwer einschätzen mangels TV/Radio/"Leitmedien"-Konsums.

    In obigem Fall geht es um die Einbürgerung eines Musels mit zwei Ehefrauen. M.E. eine andere Situation, als wenn "Flüchtlinge", die nicht eingebürgert sind, ihren Harem hierhin mitbringen. Soweit mir bekannt, brauchen die gar nicht zu lügen, die werden von Amts wegen dann halt in sogen. Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt, also bis auf die Erstfrau samt Kindern ( die werden zum Ehemann gezählt) jede weitere Frau samt Kindern separat mit den Leistungen des Sozialstaates bedacht.
    Da gibt es einen Fall eines reichen syr. Geschäftsmannes mit 4 Ehefrauen und 23 (?) Kinder. Das Amt zahlt jeder der übrigen 3 Ehefrauen samt dazugehörigen Kindern eine eigene Wohnung/Haus plus sonstige Leistungen.

  8. #138
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    In Kreisen der Rechtsverdreher findet da durchaus eine Diskussion statt. Wie das in der breiten Öffentlichkeit aussieht, kann ich schwer einschätzen mangels TV/Radio/"Leitmedien"-Konsums.

    In obigem Fall geht es um die Einbürgerung eines Musels mit zwei Ehefrauen. M.E. eine andere Situation, als wenn "Flüchtlinge", die nicht eingebürgert sind, ihren Harem hierhin mitbringen. Soweit mir bekannt, brauchen die gar nicht zu lügen, die werden von Amts wegen dann halt in sogen. Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt, also bis auf die Erstfrau samt Kindern ( die werden zum Ehemann gezählt) jede weitere Frau samt Kindern separat mit den Leistungen des Sozialstaates bedacht.
    Da gibt es einen Fall eines reichen syr. Geschäftsmannes mit 4 Ehefrauen und 23 (?) Kinder. Das Amt zahlt jeder der übrigen 3 Ehefrauen samt dazugehörigen Kindern eine eigene Wohnung/Haus plus sonstige Leistungen.
    Ich rede nicht von irgendwelchen "Neubürgern" - sondern von alteingesessenen "deutschen" Neustaatsbürgern. Die Thematik ist doch schon längsten Realität - zu Lasten der Allgemeinheit und Gesellschaft - nur, darüber redet man nicht.

  9. #139
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich rede nicht von irgendwelchen "Neubürgern" - sondern von alteingesessenen "deutschen" Neustaatsbürgern. Die Thematik ist doch schon längsten Realität - zu Lasten der Allgemeinheit und Gesellschaft - nur, darüber redet man nicht.
    Mir scheint es beinahe, als sollen diese Tatsachen mittels einer Rechtssprechung wie im genannten Falle nachträglich legitimiert werden. In diese Richtung geht m.E. auch der Migrationspakt.

  10. #140
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich rede nicht von irgendwelchen "Neubürgern" - sondern von alteingesessenen "deutschen" Neustaatsbürgern. Die Thematik ist doch schon längsten Realität - zu Lasten der Allgemeinheit und Gesellschaft - nur, darüber redet man nicht.
    In diesem sytemischen Scheißhaufen wird die Wahrheit nur all zu gerne ausgegrenzt!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

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