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Thema: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

  1. #91
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Auf direkte Weise werden ausschließlich die Abgeordneten in der untersten 1. Ebene (=Nachbarschaft/Stadtviertel/Basisgemeinde) gewählt. Die Repräsentanten der darüber liegenden Ebenen werden indirekt durch das jeweils zuständige Parlament gewählt, denn dadurch wird von selbst das System meritokratisch. Dadurch, dass sich die 30 Personen des gewählten zuständigen Parlaments genau die Qualifikation der Kandidaten anschauen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit kompetente und charakterlich geeignete Personen in Verantwortung kommen.

    1. Ebene: Jede Basisgemeinde (=Nachbarschaft) wählt ihr Lokalparlament von 30 Personen* auf ganz normale direktdemokratische Weise in freier, gleicher, geheimer Wahl alle 4 Jahre**.

    2. Ebene: 30 Basisgemeinden* bilden einen Kreis. Jedes Basisgemeindenparlament wählt eine Person aus, um die Basisgemeinde in der Kreis- oder Kantonsebene zu vertreten. Damit hat das Kreisparlament genau soviele Mitglieder wie der Kreis Basisgemeinden hat.*

    3. Ebene: 30 Kreise* (Kantone, Großstadtbezirke) bilden ein Bundesland bzw. einen kleinen Nationalstaat. Jedes Kreisparlament wählt eine Person aus, um den Kreis im Bundesland/Großstadt/kl. Nationalstaat zu vertreten. Damit hat das Landesparlament genau soviele Mitglieder wie das Land Kreise hat.*

    Mit diesen 3 ersten Ebenen ist bereits das System der Schweiz erreicht (und auch etwa dieselbe Größe nach Einwohnerzahl). Nicht nur Flächenstaaten, sondern auch Megacities können auf diese Weise sehr demokratisch und stabil organisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Lebenssituation deutlich verbessert, wenn Stadtviertel Autonomie über ihre Angelegenheiten haben. Diese Stadtviertelsouveränität bewegt sich natürlich innerhalb eines gewissen Rahmens, denn Stadtviertel haben wahrscheinlich nicht genug Kompetenz, um ihr Rechtssystem komplett zu verändern - und daher will das auch niemand bei Verstand. Wie bereits oben erwähnt hat die Pazifikinsel Niue freiwillig einen Großteil ihrer Zuständigkeiten an Neuseeland übertragen, auch wenn dieser Vertrag theoretisch gekündigt werden könnte.

    Schauen wir, wie es weiter geht:
    4. Ebene: 30 Bundesländer* bilden einen mittelgroßen Nationalstaat. Das Parlament jedes Bundeslandes wählt eine Person aus, um das Bundesland im Nationalstaat zu vertreten. Das Nationalstaatsparlament hat genau soviele Mitglieder, wie der Nationalstaat Bundesländer hat.* Das ist so ähnlich wie jetzt der Deutsche Bundesrat, mit dem Unterschied, dass nach diesem Modell der Bundesrat selbst die Regierung wäre bzw. die bundesdeutsche Regierung einsetzen würde.

    Mit Ebene 4 kommen wir in den Bereich von Staaten wie Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien oder Polen. Die Katalonien-Krise könnte mit dem hier vorgestellten System einfach und schnell zur Zufriedenheit aller gelöst werden.

    * 30+/-20, also 10 bis 50, je nachdem wie es jeweils sinnvoll gefunden wird oder wie historisch gewachsen
    ** 4+/-2, 2 bis 6 Jahre scheint eine sinnvolle Länge für eine Amtsperiode zu sein

    Aber damit ist noch nicht Schluss, nach denselben Prinzipien könnte man, wenn man wollte, auch noch 2 Ebenen weiter gehen:
    5. Ebene: 30 Nationalstaaten* bilden einen Staatenverbund. Das Parlament jedes Nationalstaates (nur ca. 30 Abgeordnete, heutige Parlamente sind viel zu groß) wählt eine Person aus, um den Nationalstaat im Staatenverbund zu vertreten.
    6. Ebene: Die Staatenverbünde (oder Supermächte) senden je einen Vertreter in die Weltregierung.
    Grundsätzlich sieht das nach einer guten Idee aus, ja geradezu revolutionär, verglichen mit heutigen Wahlformen und stellt zumindest in den unteren beiden Ebenen echte Demokratie dar.

    Es stellen sich jedoch u.a folgende Fragen:
    Wer hat welchen Einfluß auf die Judikative bzw. wie wird überhaupt die Zugehörigkeit zu dieser bestimmt? *
    Wie verhindert man, dass die übergeordneten Parlamente/Regierungen Gesetze und Vorschriften durchdrücken, welche zum Nachteil der untergeordneten Ebenen werden können oder gar rein zu diesem Zwecke geschaffen sind bzw. wie mildert man diese Effekte zumindest ab?
    Welche Schutzmechanismen sind für die mE höhere Gefahr, dass sich eine geringere Anzahl an Parlamentariern leichter zu "gewünschten" Mehrheiten korrumpieren lässt, vorgesehen?
    Ab welcher Ebene haben wir es mit Berufspolitikern zu tun? Die Frage ist dahingehend interessant, da Du ja mit der Größe heutiger Parlamente argumentierst. Wenn nämlich auch in den unteren Ebenen alle Parlamente mit Berufspolitikern, also Beamten, besetzt werden, wird es mE teurer als heutzutage. Hast Du dort aber keine Berufspolitiker, sondern Ehrenamtliche oder "Nebenjobber", besteht die Gefahr, dass diese wie auch heute schon ihre Lobby durchdrücken **. Wie sähe, hier als Nebenfrage gestellt, dazu die jeweilige Bezahlung/Besoldung aus?
    Gibt es eine Beschränkung auf die Anzahl der Amtsperioden, vergleichbar zB. mit US-Präsidentschaften, wenn ja, wie sieht diese aus, falls nicht, warum nicht?
    Genießen Parlamentarier in diesem Modell Immunität, wenn ja, ab welcher Ebene und mit welcher Begründung und wird es Möglichkeiten geben, diese evtl. vorgesehene Immunität aufzuheben?

    *Legislative und Exekutive sehe ich in diesem Modell schon vereint, da, wenn ich es richtig verstanden habe, die übergeordnete Ebene die Gesetze/Vorschriften erlässt, die untergeordnete Ebene exekutiert diese darauf folgend bzw. gibt diese Erlasse an weitere Unterebenen weiter.
    **Meines Erachtens eine Zwickmühle, unabhängig vom System, hierbei kann man also nur zwischen Pest und Cholera auswählen.

  2. #92
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DaBayer Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sieht das nach einer guten Idee aus, ja geradezu revolutionär, verglichen mit heutigen Wahlformen und stellt zumindest in den unteren beiden Ebenen echte Demokratie dar.
    Echte Demokratie kann es ja nur mit kleinen Menschengruppen geben. Je größer die Menschenmenge umso unmöglicher echte Demokratie. Daher diese Abstufung, um die Menge der beteiligten Personen zu verringern.

    Es stellen sich jedoch u.a folgende Fragen:
    Wer hat welchen Einfluß auf die Judikative bzw. wie wird überhaupt die Zugehörigkeit zu dieser bestimmt? *
    Keine Ahnung, wie wird es denn jetzt gemacht?

    Wie verhindert man, dass die übergeordneten Parlamente/Regierungen Gesetze und Vorschriften durchdrücken, welche zum Nachteil der untergeordneten Ebenen werden können oder gar rein zu diesem Zwecke geschaffen sind bzw. wie mildert man diese Effekte zumindest ab?
    Das Recht für untere Ebenen, von Gesetzen und Vorschriften abweichen zu können, wenn das lokal so gewünscht wird, hatte ich als Korrektiv und Notbremse gedacht.

    Welche Schutzmechanismen sind für die mE höhere Gefahr, dass sich eine geringere Anzahl an Parlamentariern leichter zu "gewünschten" Mehrheiten korrumpieren lässt, vorgesehen?
    Die (mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichte) höhere Kompetenz der Abgeordneten der oberen Ebenen sowie die bereits erwähnte Korrektivsouveränität der unteren Ebenen sollte genügend Schutz bieten (jedenfalls mehr als heute).

    Ab welcher Ebene haben wir es mit Berufspolitikern zu tun? Die Frage ist dahingehend interessant, da Du ja mit der Größe heutiger Parlamente argumentierst. Wenn nämlich auch in den unteren Ebenen alle Parlamente mit Berufspolitikern, also Beamten, besetzt werden, wird es mE teurer als heutzutage. Hast Du dort aber keine Berufspolitiker, sondern Ehrenamtliche oder "Nebenjobber", besteht die Gefahr, dass diese wie auch heute schon ihre Lobby durchdrücken **. Wie sähe, hier als Nebenfrage gestellt, dazu die jeweilige Bezahlung/Besoldung aus?
    Erstmal keine Änderung zu heute. Wenn es sich bewährt hat, wird es beibehalten. Wenn etwas nicht gut ist, kann eine Änderung des Bestehenden leichter mit Hilfe der Korrektivsouveränität ausgetestet werden.

    Gibt es eine Beschränkung auf die Anzahl der Amtsperioden, vergleichbar zB. mit US-Präsidentschaften, wenn ja, wie sieht diese aus, falls nicht, warum nicht?
    Vermutlich sind 12 Jahre (3x 4 Jahre) ein gutes Limit. Das muss/müssen aber das/die verantwortliche(n) Parlament(e) erst beschließen.

    Genießen Parlamentarier in diesem Modell Immunität, wenn ja, ab welcher Ebene und mit welcher Begründung und wird es Möglichkeiten geben, diese evtl. vorgesehene Immunität aufzuheben?

    *Legislative und Exekutive sehe ich in diesem Modell schon vereint, da, wenn ich es richtig verstanden habe, die übergeordnete Ebene die Gesetze/Vorschriften erlässt, die untergeordnete Ebene exekutiert diese darauf folgend bzw. gibt diese Erlasse an weitere Unterebenen weiter.
    **Meines Erachtens eine Zwickmühle, unabhängig vom System, hierbei kann man also nur zwischen Pest und Cholera auswählen.
    Auch hier erstmal keine Änderung zu heute. Dieses Modell ist nicht etwas was fertig und vollkommen ist. Kann es auch nicht sein, denn es handelt sich ja um eine Änderung der politischen Dynamik mit dem Ziel, den Fokus auf Lösungen und dessen Durchsetzbarkeit (bei gleichzeitiger Wahrung der jeweils lokalen Autonomie*) zu richten.

    * also eine Balance zwischen übergeordneten und lokalen Gemeinwohlinteressen anzustreben
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  3. #93
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Echte Demokratie kann es ja nur mit kleinen Menschengruppen geben. Je größer die Menschenmenge umso unmöglicher echte Demokratie. Daher diese Abstufung, um die Menge der beteiligten Personen zu verringern.
    Keine Ahnung, wie wird es denn jetzt gemacht?
    Das Recht für untere Ebenen, von Gesetzen und Vorschriften abweichen zu können, wenn das lokal so gewünscht wird, hatte ich als Korrektiv und Notbremse gedacht.
    Die (mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichte) höhere Kompetenz der Abgeordneten der oberen Ebenen sowie die bereits erwähnte Korrektivsouveränität der unteren Ebenen sollte genügend Schutz bieten (jedenfalls mehr als heute).
    Erstmal keine Änderung zu heute. Wenn es sich bewährt hat, wird es beibehalten. Wenn etwas nicht gut ist, kann eine Änderung des Bestehenden leichter mit Hilfe der Korrektivsouveränität ausgetestet werden.
    Vermutlich sind 12 Jahre (3x 4 Jahre) ein gutes Limit. Das muss/müssen aber das/die verantwortliche(n) Parlament(e) erst beschließen.
    Auch hier erstmal keine Änderung zu heute. Dieses Modell ist nicht etwas was fertig und vollkommen ist. Kann es auch nicht sein, denn es handelt sich ja um eine Änderung der politischen Dynamik mit dem Ziel, den Fokus auf Lösungen und dessen Durchsetzbarkeit (bei gleichzeitiger Wahrung der jeweils lokalen Autonomie*) zu richten.
    * also eine Balance zwischen übergeordneten und lokalen Gemeinwohlinteressen anzustreben
    Absätze des Zitats von mir gekürzt. Danke für die detaillierte Antwort.

    Zumindest im Falle des Bundesverfassungsgerichts der BRD ist es momentan, laut dessen Netzseite, folgendermaßen:
    "Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen."
    Die meisten anderen Richter stehen im Prinzip in einer Art Beamtenverhältnis, welches nach einer gewissen anfänglichen Probezeit auf Lebenszeit verlängert wird.

    Gut, das würde praktisch bedeuten, dass die übergeordneten Ebenen sozusagen nur ein Vorschlagsrecht haben, da sie ja auf eine Durchsetzung in den unteren Ebenen nicht pochen könnten. Dies würde, im Falle des Widerstands der nächstniederen Ebene, wahrscheinlich nach dem Schweizer Modell ablaufen, denk ich mir. Problematisch stelle ich mir dies aber zB. in Fragen der Steuererhebung vor, es sei denn natürlich, dass nur die Gemeinden vollumfänglich dafür zuständig sind oder aber, es gäbe einfach einen fixen Steuersatz auf alles, den auch jeder zu entrichten hätte (hierbei fällt mir das eine Putininterview von vor ein paar Jahren ein, in welchem er den russischen Einheitssteuersatz von 14% anmerkte).

    Die "Kompetenz" zu erkennen und dann auch entsprechend zu wählen/ernennen, stelle ich mir schwierig vor, sollte aber, wie Du ja anmerkst, im Zusammenhang mit der Macht der unteren Ebenen dann nicht mehr solch ein großes Problem darstellen.

    Bewährtes bleibt, unvernünftiges kommt weg, feine Sache.

    Ich persönlich halte zwar lediglich zwei Amtsperioden für besser, aber es ist natürlich grundsätzlich vernünftig, hier überhaupt eine Beschränkung einzuführen. Die Anzahl und Dauer der Amtsperioden wären ja dann im Fall des Falles prinzipiell nur Detailfragen und könnten auch mE in verschiedenen Ebenen und/oder Regionen unterschiedlich
    gehandhabt werden.

    Dass dieses Modell vollends fertig sei, habe ich auch nicht vorausgesetzt, mich interessierte hierbei mehr Deine Vorstellung als Verfechter eben jenes. Persönlich halte ich die Immunitätsregelung halt als zu mißbrauchsanfällig, daher sollte diesbezüglich eine Änderung stattfinden. Bei ihrer Einführung zu Adenauerzeiten wurde mE wohl eine gewisse Ehrenhaftigkeit und Ehrlichkeit der Parlamentarier vorausgesetzt.

    Prinzipiell könnte man die Funktionsfähigkeit dieses Modells ja schon heute, zumindest in den unteren beiden Ebenen, antesten. Hierfür wäre es mMn angebracht, einen Landkreis auszuwählen, der derzeit zum Einen nur sehr wenig Mittel von Bezirk, Land und Bund benötigt und zusätzlich wirtschaftlich eine nicht zu große Bedeutung für die Vorgenannten hat, also hier eher industriearme landwirtschaftlich dominierte Kreise/Gemeinden, zB. in Niedersachsen oder auch Niederbayern. Ob und wie dann diese Prinzipien in der Bevölkerung angenommen werden würden, dürfte interessant werden. Falls dies erfolgreich vonstatten ginge, setzte man es im Bezirk und danach im Bundesland um.
    Es klingt aber zu interessant, um es nicht "auszuprobieren" Meine Einwände und Bedenken stellen im Grunde genommen ja nur Detailfragen dar, welche jederzeit geklärt und/oder geändert werden könnten. Es kann aber bei dieser "Probe" nicht so viel "schief" gehen wie bei anderen Sozialexperimenten, da ja nur ein sehr geringer Bevölkerungsanteil betroffen wäre und dieser noch dazu jederzeit wieder aus dem Experiment per Bürgerentscheid austreten könnte.
    Kurios wirkt, dass dieses Modell gleichzeitig prinzipiell "verfassungsfeindlich" (Artikel 38 GG, da Bundestagswahlen wegfielen) und "grundgesetzkonform" (Artikel 20/2 GG, da "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus...." ) ist

  4. #94
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DaBayer Beitrag anzeigen
    ...
    Gut, das würde praktisch bedeuten, dass die übergeordneten Ebenen sozusagen nur ein Vorschlagsrecht haben, da sie ja auf eine Durchsetzung in den unteren Ebenen nicht pochen könnten. Dies würde, im Falle des Widerstands der nächstniederen Ebene, wahrscheinlich nach dem Schweizer Modell ablaufen, denk ich mir.
    Das ist eine schwierige Frage zu entscheiden, wieviel Souveränität die unteren Ebenen haben sollten. Ich glaub, dass im Moment Konsens darüber besteht, dass Nationalstaaten Souveränität haben sollten gegenüber Staatenbünden, in denen sie Mitglied sind, und der Quasiweltregierung UNO und deren Unterorganisationen. Obwohl auch hier das nicht immer ganz klar ist.

    In der Schweiz hat meines Wissens das Recht des Nationalstaats Vorrang, aber die autonomen Kantone und autonomen Gemeinden haben unterschiedliche Aufgabenbereiche.

    Die Beantwortung dieser Frage sollte auf jeden Fall durch die Praxis ausbalanciert werden. Am Anfang der Überlegungen würde ich aber erstmal dazu tendieren, unteren Ebenen mehr Souveränität zuzugestehen als höheren.

    Problematisch stelle ich mir dies aber zB. in Fragen der Steuererhebung vor, es sei denn natürlich, dass nur die Gemeinden vollumfänglich dafür zuständig sind oder aber, es gäbe einfach einen fixen Steuersatz auf alles, den auch jeder zu entrichten hätte (hierbei fällt mir das eine Putininterview von vor ein paar Jahren ein, in welchem er den russischen Einheitssteuersatz von 14% anmerkte).
    Steuerrecht, ha - Gordischer Knoten.
    Auf jeden Fall problematisch.

    Die "Kompetenz" zu erkennen und dann auch entsprechend zu wählen/ernennen, stelle ich mir schwierig vor, sollte aber, wie Du ja anmerkst, im Zusammenhang mit der Macht der unteren Ebenen dann nicht mehr solch ein großes Problem darstellen.
    Ich stelle mir den Ernennungsprozess wie eine Bewerbung vor, in dem das Parlament erstmal geeignete Kandidaten aus allen Bewerbern aussiebt, dann den übriggebliebenen Kandidaten relevante Fragen stellt und dann in geheimer Wahl (z.B. mit [Links nur für registrierte Nutzer] oder eine noch bessere Methode) abstimmt.

    ...
    Prinzipiell könnte man die Funktionsfähigkeit dieses Modells ja schon heute, zumindest in den unteren beiden Ebenen, antesten. Hierfür wäre es mMn angebracht, einen Landkreis auszuwählen, der derzeit zum Einen nur sehr wenig Mittel von Bezirk, Land und Bund benötigt und zusätzlich wirtschaftlich eine nicht zu große Bedeutung für die Vorgenannten hat, also hier eher industriearme landwirtschaftlich dominierte Kreise/Gemeinden, zB. in Niedersachsen oder auch Niederbayern. Ob und wie dann diese Prinzipien in der Bevölkerung angenommen werden würden, dürfte interessant werden. Falls dies erfolgreich vonstatten ginge, setzte man es im Bezirk und danach im Bundesland um.
    Es klingt aber zu interessant, um es nicht "auszuprobieren" Meine Einwände und Bedenken stellen im Grunde genommen ja nur Detailfragen dar, welche jederzeit geklärt und/oder geändert werden könnten. Es kann aber bei dieser "Probe" nicht so viel "schief" gehen wie bei anderen Sozialexperimenten, da ja nur ein sehr geringer Bevölkerungsanteil betroffen wäre und dieser noch dazu jederzeit wieder aus dem Experiment per Bürgerentscheid austreten könnte.
    Gute Idee, vielleicht auch in McPomm oder im Vogtland.

    Kurios wirkt, dass dieses Modell gleichzeitig prinzipiell "verfassungsfeindlich" (Artikel 38 GG, da Bundestagswahlen wegfielen) und "grundgesetzkonform" (Artikel 20/2 GG, da "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus...." ) ist
    Es ist definitiv nicht gegen den Geist oder das Ziel des Grundgesetzes. Aber der Umstand, dass eine Grundgesetzänderung nötig wäre für eine Komplettübernahme dieses Systems, macht eine Verwirklichung schwieriger. Sicherlich müsste erstmal eine Light-Version verwirklicht werden, um den Prozess in Gang zu bringen.

    Eine andere Art der Verwirklichung wäre, in Friedensverhandlungen (Syrien, Israel/Palästina, Jemen, Libyen, Somalia, Kongo, Nigeria oder wo sonst noch aktive Konflikte sind) ein derartiges Meta-System als Lösung auf den Tisch zu bringen und dann zu schauen, ob eine Einigung damit erzielt werden kann.
    Geändert von DonauDude (25.07.2018 um 14:39 Uhr)
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  5. #95
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Eine andere Art der Verwirklichung wäre, in Friedensverhandlungen (Syrien, Israel/Palästina, Jemen, Libyen, Somalia, Kongo, Nigeria oder wo sonst noch aktive Konflikte sind) ein derartiges Meta-System als Lösung auf den Tisch zu bringen und dann zu schauen, ob eine Einigung damit erzielt werden kann.
    Stark gekürzt, da der Rest für mich so weit geklärt ist.

    Dies würde sich vor allem dazu eignen, die Grenzen, an denen beiderseits Angehörige des selben Volkes/Stammes/Konfession leben, ohne Konflikte zu bereinigen, oder aber zumindest eine grenzübergreifende Verwaltung auf Volks-/Stammesbasis zu ermöglichen.
    Ein Beispiel hierfür wären die 3 belgischen Ostkantone: Diese bildeten je einen Kreis, welcher im NRW-Bezirk Köln aufginge, das heißt, sie gehören politisch quasi zu Deutschland, müssten aber ihre Abgaben die Nationalstaatsebene betreffend an Belgien abführen, alle anderen Abgaben an den Bezirk Köln und das Bundeslandes NRW. Wobei die 3 Ostkantone natürlich auch optieren könnten, von welchen übergeordneten Ebenen sie verwaltet werden wollen bzw. ließen sich durch die Optionsmöglichkeit bisherige Länder/Bundesländer usw. komplett neu "bauen".

    Je nach Volksgröße ergäbe sich nach meiner Vorstellung dann auch die hierfür zuständige Ebene. Am Beispiel der vielen kleinen Kaukasusvölker, die heute noch in anderen souveränen Staaten eingebunden sind, wäre das so, dass jedes dieser einzelnen Völker je nach Größe die Kreis- bzw. Bezirksebene abbildet, während die vormalige "Konföderation der Kaukasusvölker" ein Bundesland darstellen würde (wobei dies innerhalb der Russischen Föderation mit ihren autonomen Teilrepubliken eh schon recht ähnlich gelöst ist, mMn).
    In Europa wäre dies beispielsweise bei den Sorben und Basken, diese bildeten je einen Kreis, ebenso zu handhaben. Welche übergeordneten Verwaltungsebenen für die letztgenannten zuständig wären, müsste dann diplomatisch geklärt oder aber per Option entschieden werden.

    Folglich würden anhand dieser Systematik heutige kleinere souveräne Staaten "geschluckt" werden, als da beispielsweise wären:
    Montenegro würde ein Bundesland, Luxemburg ein Bezirk, Liechtenstein ein Kreis, usw.

    Für Staaten der Größe Deutschlands oder Frankreichs würde sich, abgesehen von der vorgenannten Minderheitenaufteilung prinzipiell nichts ändern, sie blieben weiterhin Nationalstaaten, während Länder wie China und Indien aufgrund ihrer schieren Bevölkerungsmasse schon jeweils eine "Union" darstellen würden.

    Einen gewaltigen Vorteil dieses Modells, den ich bisher nicht erkannt habe, sehe ich in der Möglichkeit, die Sprachen geschlossen zu erhalten, da eine Unterdrückung von Minderheitensprachen, wie dies zB. in Frankreich der Fall ist, nicht mehr statt finden könnte. Auch würde man die heutige Entfremdung von Minderheiten eines Staates mit ihrem Mutterland wirksam bekämpfen können, als Beispiel seien die oben genannten Eupener erwähnt.

    Einen Nachteil seh ich dann, wenn es zu großen Wanderungsbewegungen, etwa aufgrund von Katastrophen oder Kriegen, kommt. Wie würde man dies in dieser Struktur handhaben?

  6. #96
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DaBayer Beitrag anzeigen
    Stark gekürzt, da der Rest für mich so weit geklärt ist.
    dito.

    ...
    Folglich würden anhand dieser Systematik heutige kleinere souveräne Staaten "geschluckt" werden, als da beispielsweise wären:
    Montenegro würde ein Bundesland, Luxemburg ein Bezirk, Liechtenstein ein Kreis, usw.
    Wenn sie das so wollen, ja.

    Für Staaten der Größe Deutschlands oder Frankreichs würde sich, abgesehen von der vorgenannten Minderheitenaufteilung prinzipiell nichts ändern, sie blieben weiterhin Nationalstaaten, während Länder wie China und Indien aufgrund ihrer schieren Bevölkerungsmasse schon jeweils eine "Union" darstellen würden.
    Genau.

    Einen gewaltigen Vorteil dieses Modells, den ich bisher nicht erkannt habe, sehe ich in der Möglichkeit, die Sprachen geschlossen zu erhalten, da eine Unterdrückung von Minderheitensprachen, wie dies zB. in Frankreich der Fall ist, nicht mehr statt finden könnte. Auch würde man die heutige Entfremdung von Minderheiten eines Staates mit ihrem Mutterland wirksam bekämpfen können, als Beispiel seien die oben genannten Eupener erwähnt.

    Einen Nachteil seh ich dann, wenn es zu großen Wanderungsbewegungen, etwa aufgrund von Katastrophen oder Kriegen, kommt. Wie würde man dies in dieser Struktur handhaben?
    Kriege werden unwahrscheinlicher mit diesem Modell. Große Wanderungsbewegungen gehen sowieso von selbst zu den (kompatiblen) jeweiligen Nachbarn. Keine großen Migrationsbewegungen, weil mit diesem Modell die jeweilige lokale Entwicklung und Lebensumstände besser werden (kompetentere Amtsträger). Ich vermute, dass Details auch jeweils besser bekannt wären, und die jeweils entwickelten Lösungen für Krisen genießen dadurch größere Akzeptanz.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  7. #97
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Auf direkte Weise werden ausschließlich die Abgeordneten in der untersten 1. Ebene (=Nachbarschaft/Stadtviertel/Basisgemeinde) gewählt. Die Repräsentanten der darüber liegenden Ebenen werden indirekt durch das jeweils zuständige Parlament gewählt, denn dadurch wird von selbst das System meritokratisch. Dadurch, dass sich die 30 Personen des gewählten zuständigen Parlaments genau die Qualifikation der Kandidaten anschauen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit kompetente und charakterlich geeignete Personen in Verantwortung kommen.

    1. Ebene: Jede Basisgemeinde (=Nachbarschaft) wählt ihr Lokalparlament von 30 Personen* auf ganz normale direktdemokratische Weise in freier, gleicher, geheimer Wahl alle 4 Jahre**.

    2. Ebene: 30 Basisgemeinden* bilden einen Kreis. Jedes Basisgemeindenparlament wählt eine Person aus, um die Basisgemeinde in der Kreis- oder Kantonsebene zu vertreten. Damit hat das Kreisparlament genau soviele Mitglieder wie der Kreis Basisgemeinden hat.*

    3. Ebene: 30 Kreise* (Kantone, Großstadtbezirke) bilden ein Bundesland bzw. einen kleinen Nationalstaat. Jedes Kreisparlament wählt eine Person aus, um den Kreis im Bundesland/Großstadt/kl. Nationalstaat zu vertreten. Damit hat das Landesparlament genau soviele Mitglieder wie das Land Kreise hat.*

    Mit diesen 3 ersten Ebenen ist bereits das System der Schweiz erreicht (und auch etwa dieselbe Größe nach Einwohnerzahl). Nicht nur Flächenstaaten, sondern auch Megacities können auf diese Weise sehr demokratisch und stabil organisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Lebenssituation deutlich verbessert, wenn Stadtviertel Autonomie über ihre Angelegenheiten haben. Diese Stadtviertelsouveränität bewegt sich natürlich innerhalb eines gewissen Rahmens, denn Stadtviertel haben wahrscheinlich nicht genug Kompetenz, um ihr Rechtssystem komplett zu verändern - und daher will das auch niemand bei Verstand. Wie bereits oben erwähnt hat die Pazifikinsel Niue freiwillig einen Großteil ihrer Zuständigkeiten an Neuseeland übertragen, auch wenn dieser Vertrag theoretisch gekündigt werden könnte.

    Schauen wir, wie es weiter geht:
    4. Ebene: 30 Bundesländer* bilden einen mittelgroßen Nationalstaat. Das Parlament jedes Bundeslandes wählt eine Person aus, um das Bundesland im Nationalstaat zu vertreten. Das Nationalstaatsparlament hat genau soviele Mitglieder, wie der Nationalstaat Bundesländer hat.* Das ist so ähnlich wie jetzt der Deutsche Bundesrat, mit dem Unterschied, dass nach diesem Modell der Bundesrat selbst die Regierung wäre bzw. die bundesdeutsche Regierung einsetzen würde.

    Mit Ebene 4 kommen wir in den Bereich von Staaten wie Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien oder Polen. Die Katalonien-Krise könnte mit dem hier vorgestellten System einfach und schnell zur Zufriedenheit aller gelöst werden.

    * 30+/-20, also 10 bis 50, je nachdem wie es jeweils sinnvoll gefunden wird oder wie historisch gewachsen
    ** 4+/-2, 2 bis 6 Jahre scheint eine sinnvolle Länge für eine Amtsperiode zu sein








    Aber damit ist noch nicht Schluss, nach denselben Prinzipien könnte man, wenn man wollte, auch noch 2 Ebenen weiter gehen:
    5. Ebene: 30 Nationalstaaten* bilden einen Staatenverbund. Das Parlament jedes Nationalstaates (nur ca. 30 Abgeordnete, heutige Parlamente sind viel zu groß) wählt eine Person aus, um den Nationalstaat im Staatenverbund zu vertreten.
    6. Ebene: Die Staatenverbünde (oder Supermächte) senden je einen Vertreter in die Weltregierung.
    Dein System ist wertlos und nichts weiter als eine schöne Zahlenspielereien, welches absolut untauglich für die Realität ist.
    Da die Welt immer komplexer wird, ist es für die Masse der Menschen praktisch überhaupt nicht mehr möglich an einem wirklichen Willensbildungsprozess teilzunehmen, weil einerseits dem Wähler und andererseits dem Gewählten in achtzig Prozent der Fälle das notwendige Wissen fehlt, um die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Zusammenhänge auf dieser Welt, von der er ja anhängig ist, richtig einzuordnen.
    Was einen Sinn machen würde, wäre, wenn wir die Bundesländer in ihrer jetzigen Form komplett abschaffen würden und stattdessen neue Länder schaffen, die sich nur noch mit der Kultur der dort lebenden Menschen befassen. Im Grunde genommen führt daran auch kein Weg an vorbei, weil dem Bürger durch die vielen Verwaltungsebenen (Gemeine, Kreis, Land, Bund, EU, UNO) das Verstehen und das Kontrollieren über diese Verwaltungen unmöglich gemacht wird, was im Geiste und im Prinzip auch im Widerspruch zur jetzigen Verfassung steht und eigentlich verfassungswidrig ist.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  8. #98
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    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Kriege werden unwahrscheinlicher mit diesem Modell. Große Wanderungsbewegungen gehen sowieso von selbst zu den (kompatiblen) jeweiligen Nachbarn. Keine großen Migrationsbewegungen, weil mit diesem Modell die jeweilige lokale Entwicklung und Lebensumstände besser werden (kompetentere Amtsträger). Ich vermute, dass Details auch jeweils besser bekannt wären, und die jeweils entwickelten Lösungen für Krisen genießen dadurch größere Akzeptanz.
    Gekürzt
    Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Es sieht schon eher zu "perfekt" aus, ich hege daher Zweifel an diesem Frieden.
    Wobei, die heutigen Zustände sind mitunter zu wahr, um wirklich schön zu sein.

  9. #99
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    Ich hätte am liebsten eine Technokratie.
    In gewisser Weise war damals das Deutsche Kaiserreich technokratische. Wer dort einmal durch den Rost fiel, der war draußen und konnte sich totlaufen, um dort wieder Fuß zu fassen. Die Geschichte vom „Hauptmann von Köpenick“ von Carl Zuckmayer beschreibt filmisch diesen Zustand, um mal ein Beispiel heranzuziehen.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  10. #100
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Meritokratische Wahlrechtsreform - sinnvoll oder nicht?

    Ein vereinigtes Europa könnte, aber die Damen und Herren Rechtsnationalen wollen das ja nicht
    Doch, schon, nur halt nicht zu Feindes Bedingungen!

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    In der Tat! EUER ganzes Geschwätz, nicht jedoch meine Argumente. Aus der Rechtsecke wird der Untergang Deutschlands in Folge Islamisierung verkündet. DAS ist Geschwätz. Von mir kommt ein echtes Argument, nämlich der beginnende Handelskrieg zwischen zwei riesigen Nationen, mit denen wir in keiner Weise mithalten können. Ein vereinigtes Europa könnte, aber die Damen und Herren Rechtsnationalen wollen das ja nicht. Von wegen das deutsche Kulturerbe un so...

    Sehr schade, dass du auf eine im Wortsinn konservative Partei verzichten willst, die Deutschland aus seinem Tiefschlag weckt und endlich unsere drängendsten Probleme beseitigt, als da sind Einwanderungsgesetz, sozialer Wohnungsbau, Grundbildung und Grundsicherung für alle Bürger, Verstaatlichung der Erneuerbaren Energien, engstmögliche Zusammenarbeit innerhalb Europas unter Wahrung der eigenen Traditionen aber auch unter Zwang zur Solidarität.

    Das Beispiel Ungarns darf nicht Schule machen. Abkassieren, aber im Schadensfall nicht leisten. Ungarn ist ja noch schlimmer als die HUK, und ihr findet das noch super.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

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