Nope, du musst die jetzt nur noch mal anschreiben/mailen ob Sie mit der weiteren Nutzung einverstanden sind. Und eure Datenschutzerklärung müsst Ihr aktualisieren. Manche handhaben das so (Lieferant von uns):
"am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO in Kraft. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie weiterhin aktuelle Informationen zu unseren Produkten, wie diese Nutzen stiften und zu Lean Management erhalten möchten, müssen Sie uns dies gestatten.
Sie wissen bereits, wie diese E-Mail weitergeht? Dann geben Sie uns gerne gleich Ihre Einwilligung, indem Sie diese E-Mail ignorieren.
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich unter xxx zu unserem Newsletter angemeldet haben. Der Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie glauben, dass unser Newsletter keine relevanten Informationen für Sie bereithält, können Sie diesen einfach abbestellen. Klicken Sie hier.
Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt durch die Abmeldefunktion im jeweiligen Newsletter austragen. Das finden wir sehr schade, ist aber selbstverständlich jederzeit möglich.
Ihre Daten sind uns wichtig! Daher gehen wir sehr sorgfältig mit diesen um. Eine Weitergabe an Dritte erfolgte bislang nicht und wird auch in Zukunft nicht geschehen."
"Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."
David Kriesel 2014
Anderes Beispiel:
"Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir auf Grund der neuen EU-Datenschutzverordnung (DSVGO) zum 25. Mai 2018, unsere Datenschutzrichtlinien aktualisieren.
Unsere neue Datenschutzerklärung finden Sie hier zum Nachlesen:
Datenschutzerklärung
Aus diesem Grund bereinigen wir auch unsere Adressdatenbank und bitten Sie, uns zu bestätigen, dass wir Sie auch in Zukunft DSGVO-konform kontaktieren dürfen. Falls Sie diesen Newsletter mit Neuigkeiten rund um ThouVis weiterhin erhalten möchten, dann schicken Sie uns bitte die nachfolgend verlinkte Bestätigung.
Empfang des Newsletter bestätigen
Ohne diese Zustimmung können wir Ihnen den Newsletter leider nicht mehr zuschicken. Falls Sie jetzt zustimmen können Sie sich auch später jederzeit wieder abmelden."
Also alles ned so richtig dramatisch.
"Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."
David Kriesel 2014
Deine Firma und oder Du habt Euch " verscheissern " lassen.
Es ist nicht vorgeschriebenen sogenannte Bestandskunden um
erneute Einwilligung fuer den Empfang von newslettern und die
weitere Nutzung ihrer Daten neu anzuschreiben um nochmals
um Zustimmung zur Verwertung ihrer Daten zu bitten. Eine
seitens des Kunden angebene Zustimmung zur Verwertung
seines Daten muss daher nicht aufgefrischt werden.
Davon wird sogar ausdruecklich abgeraten, weil das zu Zweifeln
oder sogar Misstrauen bei den Bestandskunden fuehren kann.
Wer sich als Unternehmen nach den Regel des BDSG verhalten
hat ist bezueglich aller Vorschriften der neuen Datenschutzregeln
im Umgang mit Bestandskunden abgesichert.
Werden ueber websites des Unternehmens mittels Formulare
potentieller Neukunden gesammelt und Analysetools benutzt
greift die neue Datenschutz-Grundverordnung ohne Ausnahme.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Das stimmt nicht. Bei Bestandskunden muss keine Einwilligung zur
Verwertung und Nutzung ihrer Daten " aufgefrischt " werden, wenn
die Regel des BDSG eingehalten worden sind. Das habe ich bereits
mehrfach hier im Strang erklaert.
Wer z.B. die Einwilligung fuer den Empfang von newslettern per
eMail als Bestandskunde gegeben hat, muss nicht nochmals um
Einwilligung fuer den weiteren Empfang der newsletter gebeten
werden.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Da ändere auch die Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel nichts, die die Umsetzung der DSGVO in Deutschland als „Überforderung“ bezeichnet hatte.
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Heißt das jetzt, wir schaffen das nicht?
Hatte ich gelesen. Wenn man davon ausgehen kann, dass der Kunde weiterhin zustimmt...
Das sorgt alles wieder für viel Unsicherheit.
Robert Habeck: „Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ (Bezüge vom dt. Steuerzahler: Über 20 000 Eur pro Monat)
In der Bloggerszene schlägt die DSGVO auch ziemliche Wellen. Verträge mit Hosts, Datenverarbeitungslisten, auch kein unbeabsichtigtes Daten sammeln, Anpassung von Datenschutzerklärungen und die bislang problematische Handhabung des Themas auf Blogger.com durch Google... Gut, dass ich da momentan nichts mache und den Blog auf rein privat gestellt habe.
Übrigens ist man auch anderorts mit der DSGVO sehr beschäftigt! Ich weiß von Freunden aus drei europäischen Ländern, dass sie deshalb ziemliche Überstunden schieben.
An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?
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