Du verwechselst ein Landesverfassungsgericht mit dem Bundesverfassungsgericht. Letzteres hat - auch in diesem Fall - das Normverwerfungsmonopol. Erinnerst Du Dich an die vor kurzem ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz? Ähnlicher Fall. Auch hier ging es um Eingriffsgrundlagen mit zu geringen Hürden. Das Gesetz, das federführend von der CDU kam ist krachend durchgefallen. Ähnliche Beispiele gibt es zuhauf. Und das jedes Jahr. Aber was rede ich hier, das interessiert Dich überhaupt nicht.