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Thema: Nettes Urteil des BVerfG!

  1. #71
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Schmuddelgerda Beitrag anzeigen
    "Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung," heißt es im obigen Urteil.

    Ich gehe davon aus, dass Sezessionsbestrebungen immer von Ländern oder Regionen ausgehen und nicht etwa von der Bundesregierung.
    Abwarten - wenn Seehofer die Bundeskanzlerin noch lange ärgert ...

  2. #72
    Sozialakrobat Benutzerbild von Querulator
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Zirkuszelt Beitrag anzeigen
    Wenn die Bayern gehen wollten,würden sich die Franken von Bayern lösen wollen ... Wer Regionalstaaten will, wird Stämme ernten.
    Das hängt auch vom jeweiligen Motiv ab. Geht es hauptsächlich darum, sich von den Welcome-Refugees-Ländern abzusetzen, muss es gar nicht so sein.
    When I'm good I'm very, very good,
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  3. #73
    Sozialakrobat Benutzerbild von Querulator
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Abwarten - wenn Seehofer die Bundeskanzlerin noch lange ärgert ...
    Das fiele dann unter den Begriff "Dismembration".

    Dieser Gesichtspunkt ist für die [Links nur für registrierte Nutzer] ohnehin relevant.
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  4. #74
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Aus gutem Grund ist das GG ein Provisorium, denn es schützt den Bürger nicht vor dem Staat...weil die Siegermächte sich ihre Eingriffsmöglichkeiten vorbehalten haben. die Angst vor einem neuen Deutschland war übermächtig.
    Das GG war niemals eine Verfassung weil diverse Sonderrechte von Beamten und Staatsdienern dort festgeschrieben sind.
    Man wollte sich damit Leute einkaufen, die bedingungslos den Vorgaben der Siegermächte folgten.
    Das kann man an der Parteistruktur und an der Besetzung des BVerGs eindeutig erkennen.
    Auch daran, das Gestalten wie Hias existieren...in einer entsprechenden Bildungsumgebung wohl kaum möglich.
    Protokolle und irgendwelche nachträglichen Aussagen sind in diesem Zusammenhang ...obsolet...denn sie zählen weder bei Entscheidungen noch Beschlüssen.
    Fakt ist, durch die Verfahren zum ESM und die Verteidigung Deutschlands am Hindukusch kann jeder Bundesbürger ablesen, was das GG wirklich wert ist.
    Aber auch diese Diskussion macht keinen Sinn mehr, da mit dem Ende des Euros und der EU, in spätestens 10 Jahren, die Karten neu gemischt werden.
    hamburger, lerne mal etwas über Verfassungen und Verfassungsrecht, anstatt Dinge nachzuplappern. Gibt Unmengen an Fachliteratur.

    Ein Verfassung wird nicht durch ihren Namen, Zustandekommen etc. definiert, sondern nur durch ihre Aufgabe. Auf Grund dessen ist das GG eine Verfassung, unabhängig vom historischen Kontext, dass die Väter des GG, das GG auf Grund der fehlenden Beteiligung aller Deutschen als Provosorium gedacht haben, da sein Legitimation bedingt die Umstände nicht vollständig war. Das haben sie ja auch in der ursprünglichen Präambel des GG niedergeschrieben.
    Aber genau in der Wahl der Präambel als Provisioriumsbotschaft, haben die Väter des GG ihre Umsicht und ihr wissen um das Potential des GG bewiesen. Leuten wie dir, hamburger , die sich nie mit dem Recht wirklich beschäftigen, bleibt ein wichtiger Umstand nämlich verborgen. Weder die Präambel noch der Artikel 146 unterliegen der "Ewigkeitsklausel" des Artikels 79 GG. Sie sind also mit den entsprechenden Mehrheit abänderbar bzw. löschbar. Was bedeutet das? Ganz einfach, die Väter des GG waren sich bewusst, dass spätere Generationen das GG anders bewerten könnten und ließen ihnen die Freiheit selber zu entscheiden ob sie den Wünschen und Vorstellung der Väter des GG folgen oder einen eigenen Weg zu gehen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #75
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    hamburger, lerne mal etwas über Verfassungen und Verfassungsrecht, anstatt Dinge nachzuplappern. Gibt Unmengen an Fachliteratur.

    Ein Verfassung wird nicht durch ihren Namen, Zustandekommen etc. definiert, sondern nur durch ihre Aufgabe. Auf Grund dessen ist das GG eine Verfassung, unabhängig vom historischen Kontext, dass die Väter des GG, das GG auf Grund der fehlenden Beteiligung aller Deutschen als Provosorium gedacht haben, da sein Legitimation bedingt die Umstände nicht vollständig war. Das haben sie ja auch in der ursprünglichen Präambel des GG niedergeschrieben.
    Aber genau in der Wahl der Präambel als Provisioriumsbotschaft, haben die Väter des GG ihre Umsicht und ihr wissen um das Potential des GG bewiesen. Leuten wie dir, hamburger , die sich nie mit dem Recht wirklich beschäftigen, bleibt ein wichtiger Umstand nämlich verborgen. Weder die Präambel noch der Artikel 146 unterliegen der "Ewigkeitsklausel" des Artikels 79 GG. Sie sind also mit den entsprechenden Mehrheit abänderbar bzw. löschbar. Was bedeutet das? Ganz einfach, die Väter des GG waren sich bewusst, dass spätere Generationen das GG anders bewerten könnten und ließen ihnen die Freiheit selber zu entscheiden ob sie den Wünschen und Vorstellung der Väter des GG folgen oder einen eigenen Weg zu gehen.
    Leute wie ich haben Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden...und ihrer Bearbeitung. Seriöse Juristen schütteln den Kopf über die Verfassungsrichter...wenn man sie privat trifft.
    Falls du es bisher noch nicht mitbekommen hast, der Politik unangehme Beschwerden werden einfach erledigt, durch Nichtannahme ohne Begründung.
    Schachtschneider ist ja ein Laie im Gegensatz zu dir und GSCH...für mich seid ihr die größten...den nachfolgenden Begriff bitte nach eigener Wahl ergänzen.
    Ich hoffe, das ihr später noch hier posten werdet, wenn die Konsequenzen so offensichtlich sind, das jeder sie begreift.
    Ich denke aber, ihr gehört zu der Klientel, die es dann immer schon gewusst haben...die Widerständler, die auch nach 1945 überall auftauchten.

  6. #76
    GESPERRT
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.



    Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:

    1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?
    Verfassungsbeschwerde ist auch ein Unsinn, wenn sich aus der Verfassung keine Sezession ableiten lässt. Natürlich aber ist es möglich eine Sezession unter Einhaltung des GG durchzuführen. Nur kann das halt nicht das jeweilige Bundesland autonom bestimmen. Aber wenn ein Bundesland geschlossen aus der BRD austreten will, dann wird dies auf die Dauer nicht verhindert werden können. Bloß dafür findet sich ja nicht mal in Bayern eine beeindruckende absolute Mehrheit.

  7. #77
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    I.Ü. darf die BW gem. Art 87a IV GG (Innerer Notstand) im Inland eingesetzt werden. Eine Gefährdung des Bestands der BR durch den Austritt eines Landes dürfte darunterfallen.
    Überredet, du hast das ja studiert.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wie bei praktisch allen anderen Dingen auch habe ich keine Definition parat.
    Jetzt bin ich enttäuscht, immerhin hast du das ja studiert.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  8. #78
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Leute wie ich haben Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden...und ihrer Bearbeitung. Seriöse Juristen schütteln den Kopf über die Verfassungsrichter...wenn man sie privat trifft.
    Falls du es bisher noch nicht mitbekommen hast, der Politik unangehme Beschwerden werden einfach erledigt, durch Nichtannahme ohne Begründung.
    Schachtschneider ist ja ein Laie im Gegensatz zu dir und GSCH...für mich seid ihr die größten...den nachfolgenden Begriff bitte nach eigener Wahl ergänzen.
    Ich hoffe, das ihr später noch hier posten werdet, wenn die Konsequenzen so offensichtlich sind, das jeder sie begreift.
    Ich denke aber, ihr gehört zu der Klientel, die es dann immer schon gewusst haben...die Widerständler, die auch nach 1945 überall auftauchten.
    Och, mein lieber hamburger, ein Verfassungbeschwerde ist ein Rechtsmittel für eine Person, die sich durch staatliches Handeln direkt in seinen Grundrechten veletzt sieht. Du wunderst dich, warum Schachtschneiders Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde und warum die Nichtannahme nicht begründet wurde.
    Hamburger, man muss nicht mal Verfassungsrechtler sein, um zu verstehen warum die Beschwerde nicht angenommen wurde. Selbst Schachtschneider wusste, als er die Verfassungbeschwerde schrieb, dass ihre Annahohne Begründung veweigert wird. Das war auch so von ihm gewollt, denn es ging ihm nicht um einen tatsächlichen Rechtsbehelf, sondern um die Vergrößerung von Unmut und damit um die Steigerung des politischen Druckes.
    Er weiß eben zu manipulieren.
    Ich find es immer lustig, dass Leute wie du, die sich immer über Manipulation beschweren, sich so einfach manipulieren lassen. Es ist so einfach und so offensichtlich, warum die Beschwerde nicht angenommen wurde.
    Mal abgesehen, dass man in einer Verfassungbeschwerde kein spezifischen Forderungen stellen kann, denn wird ihr entsprochen, ist das grundrechtverletzende Handeln einzustellen oder auszugleichen, mehr nicht, so sind Forderungen, die selbst im GG keine Rechtsgrundlage haben, Grund genug, die Annahme zu verweigern. Im Falle Schachtschneiders sogar so offentsichtlich, dass man nicht mal begründen musste.
    Ließ mal das GG, hamburger, es sieht ein Amtsenthebungsverfahren nur für den Bundespräsidenten ([Links nur für registrierte Nutzer]) vor, nicht aber für den Bundeskanzler und selbst wenn mann das GG so auslegt, dass man das Verfahren entsprechend auf den Bundeskanzler anwenden kann, so liegt das Antragsrecht hierfür immer noch in den Parlamenten und nicht in einer Verfassungseschwerde. Eine Annahme hätte die Verletzung von Artikel 20 Absatz 3 bedeutet. Mag für einen V...., der eine rechtliche Sache nicht auf Basis des Rechts beurteilt, nicht offentsichtlich sein, aber für jeden anderen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  9. #79
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Ich wusste es immer...der Gehirnnutzer ist das Maß aller Dinge, deswegen braucht man weder Begründung noch Erklärungen...wie gesagt, hatten wir alles schon..auch Freisler wusste so zu argumentieren...
    Nimm bitte niemals eine ehrliche Arbeit im technischen Bereich an...da nützen dir deine Ausreden nicht.

  10. #80
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Ich wusste es immer...der Gehirnnutzer ist das Maß aller Dinge, deswegen braucht man weder Begründung noch Erklärungen...wie gesagt, hatten wir alles schon..auch Freisler wusste so zu argumentieren...
    Nimm bitte niemals eine ehrliche Arbeit im technischen Bereich an...da nützen dir deine Ausreden nicht.
    Irrtum hamburger, ich beschäftige mich im Gegensatz mit den Inhalten und beurteile nach den Fakten und nicht nach politischer Einstellung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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