Zitat von
BlackForrester
...und damit kannst Du nicht mehr vergleichen, denn eine Apotheke hat nun einmal eine andere Kostenstruktur.
Zum anderen, ja, ab einen gewissen Einkommensbetrag kann man in die PKV,muss aber nicht. Es gibt genügend, die in der GKV freiwillig bleiben.
Die Thematik mit den Rücklagen kann man lösen und wo siehst Du da das Problem, wenn Du einer PKV die gleichen Vorgaben machst wie der GKV (sprich, man muss JEDEN versichern, man bekommt von JEDEM den gleichen prozentualen Beitragssatz), dann regelt sich die Geschichte von alleine.
Renter hatten auch ´mal Rentenzusagen und wenn stört es, dass diese Zusagen seit Jahren im freien Fall sind? Richtig ist die Problematik, wie löst Du bei einem Beamten, welcher sagen wir schon 20 Dienstjahre hinter sich hat. Relativ einfach - indem Du dessen bis dahin angefallenen Pensionsanspruch in das dann allgemein gültige Rentensystem überführst und darauf dann die erworbene Rentenanwartschaft der nächsten 25 Arbeitsjahre hinzukommt.
Beispiel: Beamter hat nach 20 Dienstjahren einen Pensionsanspruch von 1 000 € und erwirbt sich in den nächsten 25 Jahren einen Rentenanspruch von 1 000 €, dann gibt es eben 2 000 € Rente.
Soooo kompliziert wäre dies nicht - dies kann man dadurch Regeln, dass der Bund, die Länder, die Kommunen die aufgelaufenen Pensionsansprüche (wie schon heute) über Steuermittel in das Rentensystem einbezahlen müssen und davon diese Ausgaben gedeckt werden und für seine Rentenansprüche bezahlt der Beamte dann ja seine Beiträge.
Auch bei einer umfassenden Steuerreform geht es nicht von jetzt auf nachher, da es teilweise Abschreibungsmodelle mit einer Laufzeit von 10 Jahren gibt, welche Du jerzt nicht einfach streichen kannst.
Ja, es würde ein umdenken erfordern und ja, man müsste das eine oder andere Problem lösen und ja, man müsste die Gehälter der Beamten erhöhen, was erst einmal zu, teilweise fiktiven Mehrausgaben führen würde (fiktiv deshalb, ob Du einem Beamten heute mehr Geld gibst, damit dieser seinen Beitrag in die Rentenkasse einbezahlt oder diesen Beamten dann nach Eintritt in das Rentenalter weiterhin versorgen musst bleibt sich am Ende gleich).
Machbar wäre es - es ist politsch, wie auch ein einfaches, transparentes Steuersystem - nicht gewollt. DENN - was hätte dies zur Folge? In der öffentlichen Verwaltung würde mittelfristig bei den 16 Landesversorgungsämter, dem Bund und den Kommunen wohl eine signifikant hohe vierstellige Zahl von Dienstposten wegfallen und im Bereich der Steuerwirtschaft (öffentliche Verwaltung wie Wirtschaft) würde dies mittelfristig bedeuten, dass wohl Arbeitsplätze in einem sechsstelligen Bereich überflüssig werden.
Wäre dies ein Problem? Nein, man könnte die überzähligen Stellen im Bereich der öffentlichen Verwaltung (da Beamte ja nicht kündbar sind) verschieben z.B. zum Zoll, in die Steuerfahnung, aber auch in den Innendienst z.B. der Polize etc. und muss diese Stellen dann mittelfristig nicht mehr besetzen - und in der Wirtschaft, da die Menschen mehr Masse mehr Geld zur Verfügung haben dürfte im Bereich Konsum und Investition die Ausgaben steigen und steigende Ausgaben heißt mehr Bedarf und mehr Bedarf kann nur gestillt werden, wennn dieser Bedarf auch gedeckt wird.
Jetzt kommt aber der ABER - in fast allen Parlamenten hat der öffentliche Dienst und die Steuervermeidungsindustrie (über die Rechtsanwälte) zumindest eine signifikante Minderheit, wenn nicht gar die Mehrheit und man sägt doch nicht an dem Ast, auf welchem man selber sitzt und bekommt auch genug Druck aus den entsprechenden Lobbyistenvereinen dies zu unterlassen.