Geändert von GG146 (12.03.2009 um 00:26 Uhr)
...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...
Linksfraktion und Feminist
Jedenfalls wird das vom Schutzbereich des Artikel 14 GG erfasst, es gibt auch so etwas wie enteignungsgleiche Eingriffe und Schranken für Schranken.
Die Einführung einer so hohen Steuer für ältere Autos, dass der Restwert völlig verschwindet, ist meiner Meinung nach eine Missachtung dieser Schranken - Schranken, man hätte ein Minimum an Bestandsschutz für das bereits existierende Eigentum an den Fahrzeugen berücksichtigen müssen. Allerdings ist das eine derzeit nicht justiziable Grundrechtsverletzung, dazu müsst man schon das Bundesverfassungsgericht parteibuchunabhängig besetzen. Das von den Spitzenparteibuchkarrieristen besetzte Bundesverfassungsgericht schreitet meist nur bei innerhalb der politischen Klasse höchst strittigen Grundgesetzfragen ein, wenn sich alle etablierten Parteien einig sind, läuft man da vor die Wand.
Was denn?
Stillschweigend?
Fast 70 % allen mit Steuerrechtsthemen bedruckten Papiers auf der Welt in Tonnen sind in deutscher Sprache zugeschmiert worden.
Das finde ich überhaupt nicht stillschweigend, vielmehr wird hier die nackte Willkür durch die Kakophonie von keinem Fachmann mehr filterbarem Detailgeschnatters übertönt bzw. zugenebelt. Ein (gezielt aufgebautes) Übermaß an gesetzlichen Details erstickt das Recht selbst.
1. Richtig, deswegen ist eine den gesamten Restwert eines KFZ vernichtende Steueränderung wegen völliger Ausserachtlassung der Bestandsgarantie auch verfassungswidrig, die von der Parteibuchkarrieristenoberschicht aus den eigenen Reihen ausgewählten Verfassungsrichter geben das ab einem bestimmten fiskalischen Interesse aufwärts an nur nicht mehr zu.
2. Sicher, aber siehe 1.
An dieser Stelle mal ein Beispiel für die Kollision von erstrangigen wirtschaftlichen Interessen eines Netzwerkes aus Politik / Grossunternehmen / Justiz mit den Eigentums- und wirtschaftlichen Freiheitsrechten eines einfachen Bürgers:
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Der längste und teuerste Prozess (bzw. 90 Prozesse um den gleichen Gegenstand) der deutschen Zivilrechtsgeschichte geht dem Ende zu:
Die BAYER-Anwälte versuchten auch gar nicht mehr ernsthaft, Süllhöfers Version des Tatbestandes zu widerlegen. Schon in einem früheren Verfahren gelang es ihm nämlich, das Lügen-Gebäude des Kunststoff- Riesen zum Einsturz zu bringen. Anhand eines Gutachtens der TU Aachen wies er detailliert nach, dass das Unternehmen den Beweis dafür, seine Maschine sei älteren Datums als die Süllhöfers, mit rückdatierten, also gefälschten Konstruktionszeichnungen geführt hat (SWB 2/02). Vor dem Oberlandesgericht behaupteten sie dreist, das Chemie-Unternehmen hätte sich in der Auseinandersetzung mit Süllhöfer nie auf diese technischen Zeichnungen als Beleg für die Richtigkeit seiner Angaben gestützt. Die Konzern-Juristen verlegten sich auf eine andere Strategie; sie strebten eine Einstellung des Verfahrens wg. Verjährung an. Darauf ließen sich die Richter allerdings nicht ein.
Quellen:
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Auch hier spielte ein whistleblower, ein Bayer - Insider eine Rolle. Zudem musste der Betrogene die Hälfte seines über 80 - jährigen Lebens und sein erkleckliches Vermögen opfern, um gegen einen Gegner dieses Kalibers in Deutschland gewinnen zu können. Die Justiz selbst spielt mal wieder eine mutmaßlich sehr unrühmliche Rolle:
Ein interessanter Nebenaspekt: Der Vorsitzende Richter, Gisbert Steinacker, wohnte einst in Leverkusen Opladen Haus an Haus mit dem im Fall Süllhöfer federführend tätigen BAYER-Justitiar und heutigen Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Charbonnier. Es gab Gerüchte, dass die von ihm verhängten Süllhöfer-Urteile "bei BAYER gefällt" worden seien. Kurz nach dem letzten Urteil im Sinne des Konzerns bezog er eine neue Villa in Wittlar. Wohin mag er nach seinem nächsten Urteil im diesem Verfahren ziehen??.
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Ich befürchte allerdings, dass in ähnlichen Fällen nur sehr wenige Menschen den Mut und die Willenskraft dieses Mannes aufbringen werden, des Erfinders Heinz Süllhöfer:
So sehen Sieger aus. Wie gesagt, viele Menschen werden so einen Kampf nicht riskieren, jedenfalls nicht vor deutschen Gerichten.
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