„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
Mahatma Gandhi
Die Eisenfaust am Lanzenschaft,
Die Zügel in der Linken,
So sprengt des Reiches Ritterschaft,
Und ihre Schwerter blinken.
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
Mahatma Gandhi
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Buella, und da kommt doch wieder der Gesetzgeber ins Spiel:
Es geht dummerweise nicht darum, dass der Bursche wiederholt Straftaten begeht, sondern es geht um bestimmte Straftaten, deren Fortsetzung und deren Wiederholung.(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,1.eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 178 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder
2.wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den §§ 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. In die Beurteilung des dringenden Verdachts einer Tatbegehung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 sind auch solche Taten einzubeziehen, die Gegenstand anderer, auch rechtskräftig abgeschlossener, Verfahren sind oder waren.
Das der Bursche Straftaten begeht, belegt leider rechtlich nicht, dass er bestimmte Straftaten wiederholt begeht. Der Artikel erwähnt Landesfriedensbruch, jedoch nur einmal und nicht das es sich um ein besonders schweren Fall handeln könnte. ( § 125a StGB). Gleiches gilt für Diebstahl.
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ist nur einmal erwähnt, nicht mehrmals.
Der Rechtsstaat kann nur so handeln, wie es die Gesetze zulassen auf dem er basiert. Wer ist für die Gesetze verantwortlich? Der Gesetgeber.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ich habe ich meinem Beitrag klipp und klar anhand der Willkür politischer und juristischer Entscheidungsträger dargelegt, warum man das Funktionieren des Rechtsstaates hinterfragen muß!
Spätestens wenn einer Deiner Lieben oder Du selbst, betroffen davon bist, wirst Du Dein überhebliches Gezappel mit Sicherheit einstellen!
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
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