Aber nicht wegen den von dir genannten Straftatbestand, den er übrigens auch nicht erfüllte. Sein Uerteil gründet sich auf Beihilfe zum Mord, obwohl er keine Beihilfe leistete. Er erfasste nur die Wertsachen buchhalterisch und das soll Beihilfe zum Mord gewesen sein? Dann ist demnächst auch dein Steuerberater mitschuldig, wenn du jemanden tötest und sich seines Vermögens bedienst. Es konnte ihm ja nichtmal eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, also urteilte man abstrakt und das ist eigentlich ein absolutes Unding in einem Rechtsstaat. Wie schon gestern gesagt hat man wegen diesem Unding beim Tötungsdelikt gegen Jonny K. auch niemanden wegen Tötung verurteilt, weil nicht nachgewiesen werden konnte wer genau den tödlichen Tritt abgegeben hatte. Und hier geht es plötzlich, obwohl es nicht gehen darf. Das ist es, was stutzig macht und Verwirrung auslöst
Du solltest dir dringend mal das von mir verlinkte Urteil durchlesen, in dem ausdrücklich auf die Tatsache der Finanzierung der SS mithilfe von dem Raubgut Ermordeter eingegangen wird. Und in diesem Part spielte der "ehrenwerte" Herr Gröning während seiner Auschwitz-Dienstzeit unbestreitbar eine Hauptrolle.
Whatever you do, do no harm!
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