BMW und Lufthansa haben im Streit um den Einsatz von Leiharbeitern Etappensiege errungen. Die Arbeitsgerichte in Leipzig und Frankfurt am Main entschieden am Mittwoch gegen die Arbeitnehmervertreter. Die Lufthansa darf demnach 200 Stewardessen als Zeitarbeiterinnen rekrutieren. Bei BMW geht es um Leiharbeiter im Leipziger BMW-Werk.
Die Leipziger Entscheidung gilt zunächst für 33 von insgesamt 1.100 Leiharbeitern bei dem Münchner Autobauer. Das Gericht ersetzte die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung. BMW habe nicht gegen Gesetze und Bestimmungen verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Heymann.
Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen.
Das Arbeitsgericht Leipzig traf keine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob es eine zeitliche Befristung für den Einsatz von Leiharbeitern gibt und wie lang sie sein könnte. Darauf hatten beide Seiten gehofft.