Der Staat (man sagt immer so schön "Gesetzgeber") hat auch hier ein paar nette Fallstricke eingebaut:
Jemand, der Hinterbliebenenrente erhält, dessen Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt wird der Rente als Verdienst gegengerechnet (natürlich hat er einen Freibetrag, aber trotzdem wird das Ehrenamt als ganz normale Verdienst-Tätigkeit behandelt und angerechnet und zwar 1:1). Damit lohnt sich das Ehrenamt für alle die, die Hinterbliebenenrenten erhalten, nicht mehr. (Und vor allem: Wenn der Aufwand, zu seinem Ehrenamt zu gelangen, bereits 80 Euro Fahrkosten (beispielsweise) beträgt und die Aufwandsentschädigung, die er dafür erhält, als Einnahme gegengerechnet wird, ist dies doppelter Hohn. Ich frage mich bei solchen Konstellationen, wer sich die ausgedacht hat und nun in seinem Hinterzimmerchen herzlich lacht).
Wo wir bei Hinterbliebenenrenten sind, ein weiteres Beispiel, das ich mir nicht verkneifen kann. Es geht um das freiwillige soziale Jahr. Wer als Halbwaise nach seinem Schulbesuch ein FSJ macht, sollte wissen, dass die Halbwaisenrente ab sofort gekürzt wird und zwar durchschnittlich um mehr als 10 Prozent. Der "Gesetzgeber" hat zwar beschlossen, dass ein freiwilliges soziales Jahr unschädlich für den Bezug der Halbwaisenrente ist (zumal man während des FSJ keinen Verdienst, sondern nur ebenfalls Verpflegungspauschalen und Taschengeld erhält und diese Pauschalen insgesamt unter 400,-- Euro pro Monat liegen, damit also sowieso steuerfrei wären und damit auch sozialabgabenbefreit), aber hier hat sich der Gesetzgeber einen besonderen Clou ausgedacht, damit es den Halbwaisen auch nicht zu gut geht und sie gleich am Anfang ihres Lebens mit Gerechtigkeit und Benachteiligung konfrontiert werden.
Denn: Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Arbeitgeber bzw. Träger Krankenkassenbeiträge zahlt. Der FSJ´ler hingegen soll nicht belastet werden. Nun ist es aber so, dass mit dieser Zahlung von Krankenkassenbeiträgen der FSJ´ler als Pflichtversicherter (Arbeitnehmer) (mit Arbeitsverdienst) zählt und ab sofort aus seiner Rente Krankenkassenbeiträge (+ Sonderbeitrag Krankenkasse) und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten hat. Und damit kürzt sich seine Rente.
(Wenn man dann noch bedenkt, dass die Halbwaisenrente eigentlich Unterhaltscharakter für den Wegfall des Elternteils hat, ist dies nicht nur eine rechtliche, sondern eine höchstmoralische Schweinerei). Man hält sich auch in diesem Fall an den sowieso schon Benachteiligten gütlich.
Das entspricht dem C in der Politik der CDU und dem S in der Politik der SPD.