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Thema: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

  1. #1

    Standard nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Hallo,

    mich beschäftigt aktuell folgende Frage:

    Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.

  2. #2
    Mitglied
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    8.981

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Die Auszählung ist öffentlich, wie die gesamte übrige Wahl auch. Jeder kann zusehen (man braucht noch nicht einmal Wähler oder wahlberechtigt zu sein). Der Raum, in dem das geschieht, darf daher nicht verschlossen werden.

    Allerdings kann der Wahlleiter Personen, die stören, aus dem Raum verweisen. Dabei, was genau "stören" bedeutet, hat er wohl einigen Interpretationsspielraum.

  3. #3

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    danke für deine Antwort. Nur Was passiert denn nun wenn ich NICHT an der Auszählung teilnehmen durfte und NICHT die Ruhe und Ordnung gestört habe?
    Wird jetzt noch einmal gewählt?
    Gibt es lediglich eine Rüge für den Wahlleiter?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
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    30.05.2009
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mich beschäftigt aktuell folgende Frage:

    Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.
    >>Das Öffnen der Wahlurnen und die Stimmenauszählung ist öffentlich,.... .<<
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    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  5. #5

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    danke maxikatze,
    aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    danke für deine Antwort. Nur Was passiert denn nun wenn ich NICHT an der Auszählung teilnehmen durfte und NICHT die Ruhe und Ordnung gestört habe?
    Wird jetzt noch einmal gewählt?
    Gibt es lediglich eine Rüge für den Wahlleiter?
    Dazu musst Du wissen, daß auch deutsche Gerichte von Zeugenaussagen abhängig sind. Deine Schwierigkeit wird sein, daß der Wahlleiter, der Dich - warum auch immer - ausgeschlossen hat, mit Sicherheit eine andere Erklärung für sein Handeln bringen wird als Du.

    Dann fängt das Gericht an, die Beweisen (sprich Aussagen) zu würdigen und zu der Erkenntnis kommen, daß der Wahlleiter ein wohlbeleumundeter und in der Gemeinde angesehener Mann ist. Du hast wohl über Deinen Rausschmiß nix Schriftliches und bist daher vor Gericht deutlich 2. Sieger!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Man könnte den Vorgang auch in der Lokalpresse publik machen ...oder auf deren Facebook-Seite. Also mir wäre wichtig, dass es möglichst viele Wähler erfahren.
    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
    Registriert seit
    30.05.2009
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    danke maxikatze,
    aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?
    Vielleicht erreicht man damit eine Neuauszählung?
    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  9. #9

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Da ich nicht der einzige war der nicht der Auszählung beiwohnen durfte, und unter den anderen unter Anderem einige der angetretenen Kandidaten waren denen ich mein Erlebnis direkt mitgeteilt habe, denke ich, dass wenigstens einige Zeugen auf meiner Seite sein werden.

    Was passiert denn nun wenn das Gericht entscheidet, dass ich hätte NICHT ausgeschlossen werden dürfen?

    Die Sache mit der Lokalpresse klingt spannend, werde ich mir noch in der Hinterhand halten. Ich habe nun erst einmal Einspruch beim Gemeinde-Wahlleiter eingelegt. Mal sehen wie es weiter geht.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    Da ich nicht der einzige war der nicht der Auszählung beiwohnen durfte, und unter den anderen unter Anderem einige der angetretenen Kandidaten waren denen ich mein Erlebnis direkt mitgeteilt habe, denke ich, dass wenigstens einige Zeugen auf meiner Seite sein werden.

    Was passiert denn nun wenn das Gericht entscheidet, dass ich hätte NICHT ausgeschlossen werden dürfen?

    Die Sache mit der Lokalpresse klingt spannend, werde ich mir noch in der Hinterhand halten. Ich habe nun erst einmal Einspruch beim Gemeinde-Wahlleiter eingelegt. Mal sehen wie es weiter geht.
    Das kommt doch ganz auf den Wahlausgang an. Gefällt er dir nicht?

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