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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #411
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Der hatte sich gegen 5 Albaner gewehrt, als sein Kumpel schon bewußtlos am Boden lag. Einer der Albaner hatte dann eine Schramme am Hals. Vier Jahre. Für Sven nicht für die Albaner. Zzgl. Schmerzensgeld
    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Richter Götzl........
    Keine Notwehr für Deutsche ? Der deutsche NSU-Richter Götzl hat zwar vor 10 Jahren mal einen unbescholteten Deutschen, der sich gegen 5 Migranten mit einem Messer gewehrt hat, zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und ihm keine Notwehr, bezw. keine Erforderlichkeit eines Messer-einsatzes zugebilligt. Dieses Skandal- Urteil ist aber ausserhalb der christlich-linken Gutmenschen-Luschen und Pazifisten-Mafia heftig umstritten, war ein Ausnahmeurteil und ein Einzelfall. In anderen gleich gelagerten Fällen haben Richter Deutschen, die sich mit Messer oder sogar illegalen Schuss- Waffen auch gegen Migranten gewehrt haben, sehr wohl das Recht auf Notwehr auch mit Waffen zugestanden, und sie frei gesprochen.Der BGH hat sogar einem Hells-Rocker, der einen angreifenden, respektive einbrechenden Polizisten in Zivil ohne Vorwarnung mit nur einem Schuss getötet hat, wegen Notwehr frei gesprochen. Kann man alles hier nachlesen. Das Götzl-urteil ist also gerade nicht der Normalfall.

  2. #412
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Keine Notwehr für Deutsche ? Der deutsche NSU-Richter Götzl hat zwar vor 10 Jahren mal einen unbescholteten Deutschen, der sich gegen 5 Migranten mit einem Messer gewehrt hat, zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und ihm keine Notwehr, bezw. keine Erforderlichkeit eines Messer-einsatzes zugebilligt. Dieses Skandal- Urteil ist aber ausserhalb der christlich-linken Gutmenschen-Luschen und Pazifisten-Mafia heftig umstritten, war ein Ausnahmeurteil und ein Einzelfall. In anderen gleich gelagerten Fällen haben Richter Deutschen, die sich mit Messer oder sogar illegalen Schuss- Waffen auch gegen Migranten gewehrt haben, sehr wohl das Recht auf Notwehr auch mit Waffen zugestanden, und sie frei gesprochen.Der BGH hat sogar einem Hells-Rocker, der einen angreifenden, respektive einbrechenden Polizisten in Zivil ohne Vorwarnung mit nur einem Schuss getötet hat, wegen Notwehr frei gesprochen. Kann man alles hier nachlesen. Das Götzl-urteil ist also gerade nicht der Normalfall.
    Hat Richter Götzl nicht gleich 2 solche Skandalurteile gesprochen, einmal der Student, ein anderes Mal ein Mittfünziger der sich auch mit einem Messer gegen einen Migranten wehrte?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  3. #413
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Hat Richter Götzl nicht gleich 2 solche Skandalurteile gesprochen, einmal der Student, ein anderes Mal ein Mittfünziger der sich auch mit einem Messer gegen einen Migranten wehrte?
    4 1/2 Jahre. Der Mann hat einem jungen Mädchen helfen wollen, allerdings hat er das rein verbal getan.
    Danach ist der Akalatze auf ihn losgegangen, der Typ der schon übele Erfahrung mit so einer Klientel gemacht
    hat, panikte und stach aus Angst zu. Götzls Urteile gegen nicht vorbestrafte Menschen scheinen hier bewußt
    Verunsicherung schaffen zu wollen "Bestrafe einen, erziehe tausende". Im Grunde weiß man ja nicht, auch
    als völlig berechtigt Notwehr ausübender, an was für einen Richter man dann gerät.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  4. #414
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    4 1/2 Jahre. Der Mann hat einem jungen Mädchen helfen wollen, allerdings hat er das rein verbal getan.
    Danach ist der Akalatze auf ihn losgegangen, der Typ der schon übele Erfahrung mit so einer Klientel gemacht
    hat, panikte und stach aus Angst zu. Götzls Urteile gegen nicht vorbestrafte Menschen scheinen hier bewußt
    Verunsicherung schaffen zu wollen "Bestrafe einen, erziehe tausende". Im Grunde weiß man ja nicht, auch
    als völlig berechtigt Notwehr ausübender, an was für einen Richter man dann gerät.
    Da nimmt man am besten gleich ein Messer mit in die Gerichtsverhandlung als Notwehr gegen den Richter .
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  5. #415
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Da nimmt man am besten gleich ein Messer mit in die Gerichtsverhandlung als Notwehr gegen den Richter .

    frau heisig hatte damals schon pech.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  6. #416
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    soweit, bis das magazin leer ist und sich die munition dem ende zu neigt, bis das messer bricht, bis die eisenstange verbogen ist und einen rechten winkel bildet.
    ......und als letztes Mittel, wenn die Zeit noch reicht einen "kräftigen" Handkantenschlag gegen den Kehlkopf.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  7. #417
    Mitglied Benutzerbild von JWalker
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    1.970

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    selbst wenn man in diesem Land sogar nach offizieller Rechtslage berechtigt Notwehr ausübt,
    bleibt einem nur übrig - wenn überhaupt möglich - sich dem Tatgeschehen und
    dem Tatort ohne Spuren zu hinterlassen zu entziehen.
    Jeder Behördenkontakt zum Irrsinns-Staat "BRD" wird einem höchstwahrscheinlich
    zum Nachteil gereichen.
    Habeck und Baerbock müssen weg ! - Wir schaffen das !

  8. #418
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
    Registriert seit
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    Beiträge
    22.311

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Hat Richter Götzl nicht gleich 2 solche Skandalurteile gesprochen, einmal der Student, ein anderes Mal ein Mittfünziger der sich auch mit einem Messer gegen einen Migranten wehrte?
    Genau. Ein politisch äußerst zuverlässiger, furchtbarer Richter, der in schöner deutscher Tradition steht.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  9. #419
    Mitglied
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    510

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Die Marionettenspieler/Strippenzieher scheinen es geschafft zu haben: Angst wohin man schaut, selbst bei solch einem sicheren Tatbestand!

    Tipp: die sich nicht sicher sind, können sich ja gerne den " Liebkosungen " der Kulturbereicherer & Co. hingeben. Chance dann 50:50 mit dem Leben davonzukommen.
    Wenn Volksvertreter zu Marionetten werden, mutieren sie zu Volkszertretern.

  10. #420
    GESPERRT
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    Beiträge
    24.892

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Hat Richter Götzl nicht gleich 2 solche Skandalurteile gesprochen, einmal der Student, ein anderes Mal ein Mittfünziger der sich auch mit einem Messer gegen einen Migranten wehrte?
    2 die bekannt wurden.........! Und den letzten großen Fall seiner Laufbahn lassen wir mal ganz außen vor........

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