"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Danke!
Was gerade abgeht, ist mal wieder typisch. Die Politik und die Medien bekommen sich nicht mehr ein. Halb Deutschland bemüht gerade Auschwitz-Vergleiche. Nur weil ein bürgerlicher Kandidat von der AfD gewählt wurde. Völlig gestört. Aber diese Zeichen wird man nicht anders deuten können, als dass Herr Kemmerich schlussendlich sicher nicht MP bleiben wird.
Auf Dieses Bild habe ich gewartet !
Geduld ist die Kunst,nur langsam wütend
zu werden .Gruß Bestmann
Nach Artikel 70 Absatz 4 der Thüringer Landesverfassung werden die Minister vom Ministerpräsidenten ernannt und müssen nicht einzeln gewählt werden. Kemmerich kann im Prinzip ernennen wen er will und braucht nicht die Zustimmung der Abgeordneten.
Artikel 70
(1) Die Landesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt.
(2) Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
(3) Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
(4) Der Ministerpräsident ernennt und entläßt die Minister. Er bestimmt einen Minister zu seinem Stellvertreter.
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