Bloss weil ein 'Gesetz'|'Regelung' nicht kodifiziert oder in Stein gemeisselt ist, bedeutet das noch laengst nicht das es ein Solches
per se nicht gibt:
Selbstverstaendlich gab es schon seit langen Zeiten 'Regeln' im Voelkerrecht ueber 'Geiselnahme und Geiseltötung' in einer der oben genannten Formen.
Es haengt nur davon ab, ob ein Kriegsherr | Staat , bestehende 'Regeln' ,in egal welcher Form, ehrt und anerkennt ...oder nicht.
Wie Du darlegst, hat DEU als einziger Staat existierende Regeln bezueglich Geiselnahme und Geiseltötung nicht anerkannt. Alle anderen europaeischen Staaten und die U.S.A. haben die Regeln bzgl 'Geiselnahme und Geiseltötung' jedoch anerkannt.....und sich danach gerichtet.
[LIST][*]Und genau deswegen -
u. A. weil DEU willkuerlich unstatuiertes , jedoch bestehendes Voelkerrecht entweder einfach ignoriert oder nicht als 'Regelung' akzeptieren wollte - gaben die Vereinten Nationen in 1944 in
Artikel 13 ihrer Charta sich selbst die Auflage
"to codify International Law"| "die fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts sowie seine
Kodifizierung zu begünstigen;"
[*]Dann im Dezember 1946, unter Bezugnahme auf Artikel 13 der UN-Charta , entschied die UN-Generalversammlung einstimmig die
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[INDENT]United NationsDocuments on the Development and Codification of International LawSupplement to American Journal of International Law, Volume 41, No. 4, October, 1947 ....
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