Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg
Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.
Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.
Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels. Ausdrücklich verboten ist nur die in Art. 3.3 genannte Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie Benachteiligung "wegen seiner Behinderung". Der Rest ist Auslegungssache und steht in Konkurrenz zu anderen Grundrechten wie z.B. dem des Art. 14 GG. U.A. aus Art. 14 2 GG geht die Rechtmäßigkeit der Besteuerung nach Einkommensklassen hervor. Eigentum verpflichtet.
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Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg
Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist. Da wirst du dich mit deiner eigenwilligen Interpretation des GG auch an Art 14 Abs. 2 und 3 erfreuen:
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?
Eimy
Requiem aeternam dona ei, Domine.
Et lux perpetua luceat ei.
Requiescat in pace.
Eben nicht. Wie ich nun schon mehrmals betonte, geht es mir nicht um Gleichheit, sondern um die grundgesetzlich geforderte Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt, indem er Sonderpflichten für Eigentümer schafft, die es für Mittellose nicht gibt, wodurch Eigentümer und Mittellose eben nicht vor dem Gesetz gleich wären. Durch den Punkt hinter dem zweiten Wort wird außerdem vermieden zu formulieren, wozu Eigentum verpflichtet. Der schwammige Nachsatz »Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen« trifft auf jedes Eigentum zu, da vor allem im Gesetz nicht formuliert ist, was als »Wohl« zu betrachten ist.
Fazit: Artikel 14 ist schlampige, irrelevante Gesetzgebung.
Außerdem geht es hier um Artikel 3, der in diesem Staate nicht beachtet wird. Das ist ein Verfassungsskandal allerschlimmster Sorte. Wann endlich wird der Verfassungsschutz aktiv?
Geändert von Beißer (24.03.2008 um 14:09 Uhr)
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