Zitat von
DaBayer
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Man betrachtet sowohl das illegale Autorennen als auch die Tötung getrennt voneinander:
-Je nach Umgebung eines illegalen Autorennens wird es strafverschärfend, da das Risiko, in einer dichtbesiedelten Stadt jemanden umzunieten, wesentlich höher ist als auf einer Landstraße in der niederbayrischen Pampa. Die Inkaufnahme wäre freilich auch hier jeweils gegeben.
-Der Autofahrer hat einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet. Die Ursache für die Tötung liegt hier im illegalen Autorennen, dementsprechend sollte dann auch das Strafmaß ausfallen.
Also zwei getrennte Strafen, die dann zusammengerechnet das eigentliche Strafmaß ausmachen.
Damit hätte man dann die ganzen Stadtrennfahrarschlöcher, unabhängig davon, ob dabei jemand schwer verletzt wird oder gar stirbt oder auch nicht, für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen. Bei der bisherigen Rechtslage kommt vor allem die Kanackenbrut mit ihren Schwanzverlängerungsrennen doch viel zu glimpflich davon (bis zu zwei Jahre, wenn keiner gefährdet wird, bei Fahrlässigkeit drei Jahre, laut Paragraphen). Und in diesem Falle hätte man den Spagat mit "Mord" nicht machen müssen.