Zitat von
BlackForrester
Ich zitiere Dich "schafft man halt eine Platform, wo das geht, und sperrt Youtube".
YouTube - nur als Beispiel - besteht ja nicht nur aus Inhalten, wo Rechte eines Dritten ggf. verletzt werden - diese Plattform würdest Du also beispielhaft sperren, weil man eben auf dieser Plattform die Möglichkeit Inhalte hochzuladen, welche ggf. Rechte eines Dritten verletzen. Damit unterbindest Du aber genau die Möglichkeit der freien, unzensierten Meinungsfreiheit, weil Du damit auch den Zugang zu Inhalten einer Plattform verwehrst wo es keinen Rechteschutz gibt und wo vielleicht mißliiebige Wahrheiten kommuniziert werden Siehst Du nun Dein Dilemma?
Man muss den Spagat schaffen zwischen "Meinungsfreiheit" und "Schutz der Rechte Dritter" - und wenn Du einen Uploadfilter, dessen eigentlich Aufgabe es ja nur ist den Schutz der Rechte eines Rechteinhabers zu schützen (dass man damit auch Mißbrauch treiben kann - kein Widerspruch) ablehnst - zeitgleich aber die komplette Sperrung einer Plattform für nachdenkenswert ansiehst - wo siehst Du dann die größere Gefahr der Unterbindung der Meinungsfreiheit? Ich würde da eher letzteres sehen.