Zitat von
Hay
Ja, und auch in Zukunft wird die Rente im Regelfall einer Doppelbesteuerung unterliegen. Das alleine deswegen, weil ein Arbeitnehmer, sofern er keine sonstigen Einnahmen hat, nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt und daher nicht verpflichtet ist, einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich zu stellen. Erst in diesem kann er nämlich seine Beiträge zur Rentenversicherung angeben und versuchen, diese von der Steuer freizustellen, wobei hier der Pauschbetrag im Wege ist und er diesen erst überschreiten muss. Damit sind seine Rentenbeiträge zumindest den Pauschbetrag betreffend doppelt besteuert (den Pauschbetrag erhält er nämlich auf jeden Fall auch ohne Renteneinzahlungen) und, insofern er den Pauschbetrag unterschreitet, seine Rentenbeiträge überhaupt nicht zu einem Lohnsteuerabzug berechtigen, d.h. steuerlich unberücksichtigt bleiben. Dazu wird ein Arbeitnehmer, der nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, auf diese Weise gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben. Dies alleine ist schon ein Unding. Ein Unding auch, dass ein steuerlicher Abzug der Rentenbeiträge nur auf Antrag gewährt wird, was zur Folge hat, dass eine große Anzahl der Arbeitnehmer gar nicht in den Genuß der steuerlichen Entlastung kommen wird, die in der Höhe sowieso nicht die Rentenbeiträge abdeckt. Zudem werden jetzt bereits Renten besteuert, die zum damaligen Zeitpunkt ohne Möglichkeit des steuerlichen Abzugs eingezahlt wurden.
Es ist ein Armutszeugnis, wie sich der Staat an den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer bedient. Übrigens nicht nur an der Rentenkasse.