Ich gehe jede Wette ein, dass im konkreten Fall der Kneipenwirtin die Gewalt - und zwar die unverhältnismäßige! - von dieser renitenten "Dame" ausging.
Des Weiteren gilt: Der Bürger auf der Straße entscheidet mit Sicherheit nicht nach eigenem Ermessen, ob Gesetze oder Verordnungen legal sind und ob sie umgesetzt werden dürfen. Dafür gibt es juristische Eilanträge, Verfahrenstopps, Bürgertelefone.