Ist gar nicht nötig. Der Schießbefehl an der DDR-Grenze war ja auch nicht auf Gesetzesgrundlage. Das läuft alles unter Willkür. Das wird allerdings in den Rechtswissenschaften gar nicht gelehrt. Wird einfach gemacht. Deswegen kapieren ja Juradeppen gar nicht, worum es geht, weil es das gemäß Theorie gar nicht gibt.