oder man nennt es:
DE will unbedingt alle "Syrer" behalten, koste was es wolle.
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hier die PDF-Datei dazu
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REGENSBURG
Das Regensburger Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen in der Flüchtlingspolitik Deutschlands haben könnte. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sehen die Richter die schutzwürdigen Interessen in dem EU-Staat Griechenland nicht als gesichert an. Vor allem Klein- und Kleinstkinder seien in Griechenland nicht mit dem nötigen Schutz abgesichert, urteilten die Richter
(Aktenzeichen RN 11 K 18.31292).
Geklagt hatte eine kurdisch-syrische Familie, die im August 2017 in die Bundesrepublik eingereist war und in Bayern einen Asylantrag stellte. Ausgewiesen hatte sich die Familie mit einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland, wo die Familie bereits im Oktober 2016 Asyl beantragt hatte. Der Familienvater gab bei den deutschen Behörden an, dass es „in Griechenland viele Probleme“ gebe und „die Kinder dort nicht zur Schule gehen könnten. Es habe dort auch keine Wohnung und keine Arbeit gegeben“, sagte der Familienvater vor Gericht. „Sein Ziel sei Deutschland gewesen“, heißt es in dem Urteil weiter. Auch die Ehefrau gab an, „auf keinen Fall nach Griechenland zurück zu wollen, lieber gehe sie zurück nach Syrien.“ Sie wolle wegen der Zukunft ihrer kleinen Kinder in Deutschland bleiben. Zudem sei die Frau im siebten Monat schwanger gewesen, habe dann 2017 in Bayern entbunden.
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Jetzt gibt es in den nächsten Tagen und Wochen eine Flut an ähnlichen Fällen.