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Thema: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

  1. #141
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Und worauf wartest Du dann?

    Was machst Du denn, wenn ein Schriftsachverständiger eine 1 daraus liest, was auch besser zum Erstelldatum paßt?
    Wer daraus eine 1 liest, tut meinen Widerspruch auch in den Schredder.

  2. #142
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Komm mal aus deiner Opferrolle heraus, was heißt von oben herab? Du pöbelst hier die Leute dämlich voll, weil sie feststellen, dass du scheinbar eine Straftat begangen hast und dich nun darum zu winden versuchst, die Konsequenzen zu tragen. Eine fadenscheinige Argumentation deinerseits und deine selektive Informationspolitik tragen nicht wirklich dazu bei, dass man hier eine sachliche Diskussion führen kann. Du gibst ja noch nicht einmal die Tat zu, was erwartest du?
    Was soll ich zugeben, euer Belastungseifer ist bezeichnend, ihr kümmerlichen Regimelinge.

  3. #143
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Wer daraus eine 1 liest, tut meinen Widerspruch auch in den Schredder.
    Siehste

  4. #144
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Was soll ich zugeben, euer Belastungseifer ist bezeichnend, ihr kümmerlichen Regimelinge.
    Du kassierst doch Stütze, ohne dieses System bist du verloren. Du kotzt nur ab, weil es dich grad in den Arsch kneift und jeder, der dein kriminelles Verhalten, das offenbar vorliegt, hinterfragt oder erkunden möchte, ist für dich ein Regimeling. Eigenartige Argumentation, wie ich finde. Man sollte immer zu dem stehen, was man tut. Ich hatte auch schon Ladungen zum Haftantritt, usw. ... aber ich hab mich nie rausgeredet und stehe zu dem, was ich tue.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  5. #145
    Mitglied
    Registriert seit
    04.09.2019
    Beiträge
    11.216

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Widersprechen? Anwaltsgutscheine beim H4-Amt holen. Auf auf, Hopp Hopp! Das muss schnell gehen.
    Da kennt sich einer aus, sehr gut.

    Als Krimineller ist man nie allein.
    Nutzer ausgeschieden

  6. #146
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
    Registriert seit
    26.09.2013
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    Mitteldeutschland
    Beiträge
    45.762

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Da kennt sich einer aus, sehr gut.

    Als Krimineller ist man nie allein.
    So ein Zettelchen vom Amte kann durchaus nützlich sein, auch wenn nicht kriminell ist. Mir wurde mal ne gute Zeit kein bzw. zu wenig gezahlt für meine Arbeit. Damals war ich noch selbständig und irgendwann war ich es leid, meiner Kohle nachzulaufen. Ich hatte schließlich dafür geschuftet.

    Also mit allen Unterlagen zum Amt, H4 beantragt und die Gründe für diesen Antrag darlegen können.

    Ansich gehts ja "nur" um anwaltliche Beratung, aber auch die hilft schon. Der Anwalt hat seinerzeit ein paar Schreiben aufgesetzt und versandt. Etwas Kohle bekam ich, er nichts, und ich hatte meine Ruhe.

    Der Terz damals und mit welchen Geschichten die sich rausreden wollten, um nicht zahlen zu müssen...

    Ich hab denen auf Anraten einfach ihre Webseiten abgeschaltet und die Startseite mit einer Information versehen, dass die Herrschaften nicht gezahlt hatten. Stand so in meinen Geschäftsbedingungen. Natürlich verlinkt auf meine Seite, als Erbringer der Leistung mit komplettem Impressum.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  7. #147
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    80.680

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Wichtig ist, erst mal einen Entzug zu machen, wenn man unter Alkoholeinfluss randaliert.
    Du könntest aber auch dem Schwulenverein einen neuen Stuhl spenden, das hätte als mildernder Umstand gegolten und sie evt. sogar dazu bewegt, die Anzeige fallen zu lassen.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  8. #148
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
    Registriert seit
    20.04.2017
    Beiträge
    9.854

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Da kennt sich einer aus, sehr gut.

    Als Krimineller ist man nie allein.
    So wie ich das gelesen habe im Anfangsbeitrag, und von diesem müssen wir ausgehen dass er der Wahrheit entspricht, ist keinesfalls eine kriminelle Handlung seitens des Themenerstellers begangen worden. In dem Falle, und da ich nicht von Lügen ausgehen kann, habe ich ihm den Ratschlag gegeben.

    Wenn du damit implizieren möchtest, dass ich Beihilfe zu einer Straftat begehen würde und kriminell bin, dann muss ich dem entschieden widersprechen.

    PS: Desweiteren und das wurde hier später auch geschrieben weswegen ich keine Änderung vornahm, steht immer noch im Raum, ob das Schreiben echt ist. Denn sollte es nicht echt sein wäre auch hier Hilfe angesagt um ggf. die Kriminellen zu schnappen.

  9. #149
    Kein Raum f.d. Schwachen! Benutzerbild von WikingerWolf
    Registriert seit
    24.06.2007
    Ort
    Čá
    Beiträge
    1.114

    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Also ohne dem TEE jetzt hier zu nahe treten zu wollen:

    Aber der Strafbefehl ist schlicht und ergreifend hier unvollständig hochgeladen worden. Da kann man sich kein Bild von machen was geschehen ist, bzw geschehen sein könnte, und wie die Staatsanwaltschaft und oder der Richter die Sache sieht

    Formulierungen wie Jungenficket und spacken und so weiter bringen hier auch niemanden weiter

    Wenn der TE hier gerne eine Diskussion über allen möglichen einspruch gegen den Strafbefehl haben möchte, so muss er sich genauso verhalten, als würde er zu einem Anwalt gehen, nämlich diesem auch den Strafbefehl in voller Länge zu präsentieren

    Das kann der TE dadurch machen, indem er den mindestens zweiseitigen Strafbefehl einmal hochlädt, natürlich seine persönlichen Daten dabei geschwärzt lässt, sodass man auch einmal die Gründe lesen kann, weswegen der Strafbefehl erlassen wurde, um dort möglicherweise Fehler zu finden, auf welchen man einen Einspruch dem Grunde nach begründen kann

    Zunächst möchte ich einmal grundsätzlich raten, und zwar zur Wahrung der Frist, einmal Einspruch ohne Einspruchsbegründung beim zuständigen Amtsgericht

    Das kann man selber tun, indem man einen Brief aufsetzt wie folgt:/I]

    sehr geehrter Herr Richter am Amtsgericht XY
    Bzw wenn es eine Frau ist sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht XY

    Hiermit lege ich Einspruch gegen den am XY Januar 2000 21 erhaltenen Strafbefehl ein

    Eine Einspruchsbegründung erfolgt gegebenenfalls zu späterer Zeit

    Hochachtungsvoll

    Unterschrift


    Bei XY kommt natürlich der name des Richters, bzw der Richterin eingesetzt, um so eine persönliche Ansprache vorzunehmen

    Man kann aber auch zu einer Rechtsantragstelle beim zuständigen Amtsgericht gehen, aber wegen dem chinesischen Virus wird das wahrscheinlich geschlossen haben

    So, nach Einspruch einlegen hat man genug Zeit, sich beim Rechtsanwalt oder auch hier im Forum zu erkundigen, ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn macht oder nicht

    Ist aber die Einspruchsfrist erst einmal verstrichen, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftig

    Deswegen rate ich erst einmal grundsätzlich zum einspruch, um hier Zeit zu kaufen, das heißt um Zeit zu haben das zu überprüfen

    Der Einspruch kann dann jederzeit auch noch vor dem Termin zur Hauptverhandlung zurückgenommen werden, und dadurch entstehen auch keine zusätzlichen und weiteren Gerichtsgebühren.

    Ist aber die Sache beim Amtsgericht erst einmal zur Hauptverhandlung aufgerufen, habe ich als Betroffener keine Möglichkeit mehr den Einspruch zurückzunehmen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu, ansonsten findet eine völlig neue Gerichtsverhandlung statt, wobei auch eine ungünstigere Entscheidung seitens des Richters oder der Richterin getroffen werden kann.

  10. #150
    Mitglied
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    -
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    Standard AW: Die nächste Dröhnung vom Schweineregime

    Zitat Zitat von WikingerWolf Beitrag anzeigen
    Also ohne dem TEE jetzt hier zu nahe treten zu wollen:

    Aber der Strafbefehl ist schlicht und ergreifend hier unvollständig hochgeladen worden. Da kann man sich kein Bild von machen was geschehen ist, bzw geschehen sein könnte, und wie die Staatsanwaltschaft und oder der Richter die Sache sieht

    Formulierungen wie Jungenficket und spacken und so weiter bringen hier auch niemanden weiter

    Wenn der TE hier gerne eine Diskussion über allen möglichen einspruch gegen den Strafbefehl haben möchte, so muss er sich genauso verhalten, als würde er zu einem Anwalt gehen, nämlich diesem auch den Strafbefehl in voller Länge zu präsentieren

    Das kann der TE dadurch machen, indem er den mindestens zweiseitigen Strafbefehl einmal hochlädt, natürlich seine persönlichen Daten dabei geschwärzt lässt, sodass man auch einmal die Gründe lesen kann, weswegen der Strafbefehl erlassen wurde, um dort möglicherweise Fehler zu finden, auf welchen man einen Einspruch dem Grunde nach begründen kann

    Zunächst möchte ich einmal grundsätzlich raten, und zwar zur Wahrung der Frist, einmal Einspruch ohne Einspruchsbegründung beim zuständigen Amtsgericht

    Das kann man selber tun, indem man einen Brief aufsetzt wie folgt:/I]

    sehr geehrter Herr Richter am Amtsgericht XY
    Bzw wenn es eine Frau ist sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht XY

    Hiermit lege ich Einspruch gegen den am XY Januar 2000 21 erhaltenen Strafbefehl ein

    Eine Einspruchsbegründung erfolgt gegebenenfalls zu späterer Zeit

    Hochachtungsvoll

    Unterschrift


    Bei XY kommt natürlich der name des Richters, bzw der Richterin eingesetzt, um so eine persönliche Ansprache vorzunehmen

    Man kann aber auch zu einer Rechtsantragstelle beim zuständigen Amtsgericht gehen, aber wegen dem chinesischen Virus wird das wahrscheinlich geschlossen haben

    So, nach Einspruch einlegen hat man genug Zeit, sich beim Rechtsanwalt oder auch hier im Forum zu erkundigen, ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn macht oder nicht

    Ist aber die Einspruchsfrist erst einmal verstrichen, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftig

    Deswegen rate ich erst einmal grundsätzlich zum einspruch, um hier Zeit zu kaufen, das heißt um Zeit zu haben das zu überprüfen

    Der Einspruch kann dann jederzeit auch noch vor dem Termin zur Hauptverhandlung zurückgenommen werden, und dadurch entstehen auch keine zusätzlichen und weiteren Gerichtsgebühren.

    Ist aber die Sache beim Amtsgericht erst einmal zur Hauptverhandlung aufgerufen, habe ich als Betroffener keine Möglichkeit mehr den Einspruch zurückzunehmen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu, ansonsten findet eine völlig neue Gerichtsverhandlung statt, wobei auch eine ungünstigere Entscheidung seitens des Richters oder der Richterin getroffen werden kann.
    gefettet von mir

    also das! würde ich heute nicht mehr schreiben, weil ...

    hochachtungsvoll bedeutet heutzutage "leck mich am arsch".

    ein "mit freundlichen grüßen" hört sich besser an.

    gehörst du noch der ganz alten schreibweise an, oder war das so gewollt?
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

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