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Du kassierst doch Stütze, ohne dieses System bist du verloren. Du kotzt nur ab, weil es dich grad in den Arsch kneift und jeder, der dein kriminelles Verhalten, das offenbar vorliegt, hinterfragt oder erkunden möchte, ist für dich ein Regimeling. Eigenartige Argumentation, wie ich finde. Man sollte immer zu dem stehen, was man tut. Ich hatte auch schon Ladungen zum Haftantritt, usw. ... aber ich hab mich nie rausgeredet und stehe zu dem, was ich tue.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
So ein Zettelchen vom Amte kann durchaus nützlich sein, auch wenn nicht kriminell ist. Mir wurde mal ne gute Zeit kein bzw. zu wenig gezahlt für meine Arbeit. Damals war ich noch selbständig und irgendwann war ich es leid, meiner Kohle nachzulaufen. Ich hatte schließlich dafür geschuftet.
Also mit allen Unterlagen zum Amt, H4 beantragt und die Gründe für diesen Antrag darlegen können.
Ansich gehts ja "nur" um anwaltliche Beratung, aber auch die hilft schon. Der Anwalt hat seinerzeit ein paar Schreiben aufgesetzt und versandt. Etwas Kohle bekam ich, er nichts, und ich hatte meine Ruhe.
Der Terz damals und mit welchen Geschichten die sich rausreden wollten, um nicht zahlen zu müssen...
Ich hab denen auf Anraten einfach ihre Webseiten abgeschaltet und die Startseite mit einer Information versehen, dass die Herrschaften nicht gezahlt hatten. Stand so in meinen Geschäftsbedingungen. Natürlich verlinkt auf meine Seite, als Erbringer der Leistung mit komplettem Impressum.
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Wichtig ist, erst mal einen Entzug zu machen, wenn man unter Alkoholeinfluss randaliert.
Du könntest aber auch dem Schwulenverein einen neuen Stuhl spenden, das hätte als mildernder Umstand gegolten und sie evt. sogar dazu bewegt, die Anzeige fallen zu lassen.
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"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
So wie ich das gelesen habe im Anfangsbeitrag, und von diesem müssen wir ausgehen dass er der Wahrheit entspricht, ist keinesfalls eine kriminelle Handlung seitens des Themenerstellers begangen worden. In dem Falle, und da ich nicht von Lügen ausgehen kann, habe ich ihm den Ratschlag gegeben.
Wenn du damit implizieren möchtest, dass ich Beihilfe zu einer Straftat begehen würde und kriminell bin, dann muss ich dem entschieden widersprechen.
PS: Desweiteren und das wurde hier später auch geschrieben weswegen ich keine Änderung vornahm, steht immer noch im Raum, ob das Schreiben echt ist. Denn sollte es nicht echt sein wäre auch hier Hilfe angesagt um ggf. die Kriminellen zu schnappen.
Also ohne dem TEE jetzt hier zu nahe treten zu wollen:
Aber der Strafbefehl ist schlicht und ergreifend hier unvollständig hochgeladen worden. Da kann man sich kein Bild von machen was geschehen ist, bzw geschehen sein könnte, und wie die Staatsanwaltschaft und oder der Richter die Sache sieht
Formulierungen wie Jungenficket und spacken und so weiter bringen hier auch niemanden weiter
Wenn der TE hier gerne eine Diskussion über allen möglichen einspruch gegen den Strafbefehl haben möchte, so muss er sich genauso verhalten, als würde er zu einem Anwalt gehen, nämlich diesem auch den Strafbefehl in voller Länge zu präsentieren
Das kann der TE dadurch machen, indem er den mindestens zweiseitigen Strafbefehl einmal hochlädt, natürlich seine persönlichen Daten dabei geschwärzt lässt, sodass man auch einmal die Gründe lesen kann, weswegen der Strafbefehl erlassen wurde, um dort möglicherweise Fehler zu finden, auf welchen man einen Einspruch dem Grunde nach begründen kann
Zunächst möchte ich einmal grundsätzlich raten, und zwar zur Wahrung der Frist, einmal Einspruch ohne Einspruchsbegründung beim zuständigen Amtsgericht
Das kann man selber tun, indem man einen Brief aufsetzt wie folgt:/I]
sehr geehrter Herr Richter am Amtsgericht XY
Bzw wenn es eine Frau ist sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht XY
Hiermit lege ich Einspruch gegen den am XY Januar 2000 21 erhaltenen Strafbefehl ein
Eine Einspruchsbegründung erfolgt gegebenenfalls zu späterer Zeit
Hochachtungsvoll
Unterschrift
Bei XY kommt natürlich der name des Richters, bzw der Richterin eingesetzt, um so eine persönliche Ansprache vorzunehmen
Man kann aber auch zu einer Rechtsantragstelle beim zuständigen Amtsgericht gehen, aber wegen dem chinesischen Virus wird das wahrscheinlich geschlossen haben
So, nach Einspruch einlegen hat man genug Zeit, sich beim Rechtsanwalt oder auch hier im Forum zu erkundigen, ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn macht oder nicht
Ist aber die Einspruchsfrist erst einmal verstrichen, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftig
Deswegen rate ich erst einmal grundsätzlich zum einspruch, um hier Zeit zu kaufen, das heißt um Zeit zu haben das zu überprüfen
Der Einspruch kann dann jederzeit auch noch vor dem Termin zur Hauptverhandlung zurückgenommen werden, und dadurch entstehen auch keine zusätzlichen und weiteren Gerichtsgebühren.
Ist aber die Sache beim Amtsgericht erst einmal zur Hauptverhandlung aufgerufen, habe ich als Betroffener keine Möglichkeit mehr den Einspruch zurückzunehmen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu, ansonsten findet eine völlig neue Gerichtsverhandlung statt, wobei auch eine ungünstigere Entscheidung seitens des Richters oder der Richterin getroffen werden kann.
schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich
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