Das Protektorat wurde schon 1955 aufgehoben.
Das Besatzungsstatut wurde mit der Ratifizierung der [Links nur für registrierte Nutzer] (23. Oktober 1954) am 5. Mai 1955 – zehn Jahre nach Kriegsende – durch den zweiten [Links nur für registrierte Nutzer] ersetzt und aufgehoben. Dazu lautete es im Artikel 1:
„(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das [Links nur für registrierte Nutzer] in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission […] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“
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Im Artikel 5 wird jedoch deutlich, dass neben dem Recht auf die Stationierung von Streitkräften weitere Vorbehalte existierten. So dürfen von den Alliierten „im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik“ Truppen in das deutsche Bundesgebiet verlagert werden.