Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...
Das bringt jedoch nur etwas, wenn die betroffene Person nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt. Ansonsten ist der Spielraum wegen Art. 16 recht eng.
Allerdings fäll Art. 16 nicht unter die "Ewigkeitsklausel", sodass man daran etwas ändern könnte, wenn man denn wollte. Am bestehenden Recht müsstest du wohl oder übel doch ein bisschen schrauben.
Das muss dich jetzt nicht wirklich wundern. Die "Parteien" halten die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten mittels "Rundfunkrat" besetzt und geben somit vor, wer da was zu melden hat.
Selbst BILD und andere "Informations"-Bkätter, z. B. der SPRINGER-PRESSE, werden direkt von der Genossin Staatsratsvorsitzenden Merkel kontrolliert. So sitzt z. B. ihr Göttergatte Herr Sauer in der SPRINGER-STIFTUNG von FRIEDEL SPRINGER. Usw usw usw. Nennen wir es halt "SCHEINDEMOKRATIE".
Ein unmöglicher Haufen.
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