Warum sollte ich mit fast 18 mir von einer dahergelaufenen Hanswurst, welcher einen Lkw nicht einmal starten geschweige bewegen, könnte, erklären lassen ob ich in der Lage bin (körperlich wie geistig) einen Lkw zu führen. Da sitzt Dir dann ein absoluter (wenn überhaupt) Fachtheoriker gegenüber, welcher meint in einem halbstündigen bis einstündigen Gespräch sich über Dich ein "fundiertes" Urteil bilden zu können.
Dass Du dabei am Ende immer noch von den Willkürhandlungen der Verkehrsbehörde abhängig bist setzt diesem noch die Krone auf.
Ich erinnere mich:
Führerschklasse 2 ja, aber bis zum erreichen des 21ten Lebensjahres auf die Fahrzeuge des elterlichen Betriebes beschränkt (steht so bis heute in meinem Führerschein) - ergo, man ist also "geistig reif" den Lkw des alten Herrn zu fahren, aber nicht den Lkw des Nachbarn. Aber ich durfe auch dessen Lkw fahren - man musste sich dann halt auf der Verkehrsbehörde eine "Zusatzerlaubnis" holen, welche natürlich gegen einen Obolus auch gewährt wurde - zum Schgluß hatte ich mehr als ein halbes Dutzend solcher Genehmigungen - sprich, die "geistige Reife" war käuflich.
Mein Pech war es halt in dem Kreis zu wohnen, wo ich gewohnt habe - im Nachbarkreis war das gar kein Problem, da hat die Verkehrsbehörde bei bestandener MPU den 2er auch mit 18 unbeschränkt in den Führerschein eintragen.
Deswegen hüte ich meinen grauen Lappen und geben diesen auch nicht her - wer hat schon solch amtlich hochoffizielle Ergüsse in seinem Führerschein stehen