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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Sogar in diesem Verfahren bekam die deutsche Umwelthilfe recht. Die im Text genannten "fehlerhaften Prognosen" und "veraltete Datenbasis" bezieht sich auf den Luftreinehalteplan der Stadt Aachen. Nicht auf die Messwerte, die die deutsche Umwelthilfe vorgebracht hatte. Und nirgendwo ist die Rede von illegalen Werten. Wären die Werte tatsächlich illegal, hätte die deutsche Umwelthilfe das Gerichtsverfahren verloren.Das NRW-Oberverwaltungsgericht gibt einer Klage der Umwelthilfe Recht...
Teilen ist das neue Haben.
Kein Wert ist illegal!!!!
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Jetzt gebt dem Münsteraner Gernegroß ein paar TRGS zu lesen. Speziell jene technische Regeln, die sich mit dem Meßaufbau befassen. Sonst müssen wir uns den "viele Menschen"-Quatsch noch ewig anhören.
"200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens
Da steht:
"Der Plan für das Jahr 2019 sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei."
Soweit richtig.
Aber da steht auch:
"Dabei ging es vor dem Oberverwaltungsgericht nur um ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Aachen. Und Resch hatte da wohl noch nicht geahnt, wieviel Zeit sich der 8. Senat des OVG an diesem Tag noch nehmen wird.
Nach stundenlanger Beratung und Diskussion mit Kläger und Beklagten zogen sich die Richter nach fast sechs Stunden mündlicher Verhandlung gegen 16.15 Uhr zurück. Eine Stunde später gab es dann das Urteil. Und es fiel für alle überraschend aus. Das OVG gab für Aachen kein Fahrverbot vor."
Heisst also, es ging der DUH sehr wohl um ein Diesel-Fahrverbot für Aachen, was das Gericht jedoch nicht verhängte.
Du hast behauptet, dass ALLE Gerichte den Klagen der DUH folgen. Dies tat das OVG Aachen aber eben nicht!
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Einverstanden,
dann messen wir.............aber mit welchem Grenzwert????
Bei NO2 wäre da ein Grenzwert, welcher in Räumen gilt,
d.h.
wo über Luft/Wind usw. keine Abminderung stattfinden kann
doch "sinnvoller".
Also bei
950 Microgramm pro Kumikmeter Luft
haben wir doch mit dem Autoverkehr absolut nicht die geringsten Probleme.
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