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Thema: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Es ist schon etwas seltsam: In Südamerika brauchte ich sowohl mit Visa als auch mit Mastercard nie eine Unterschrift zu leisten, die Einheimischen aber sehr wohl. Meistens wird dann sogar eine PIN verlangt. Bei mir nicht. Eigentlich ein hohes Sicherheitsrisiko.

  2. #22
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von HaHoHe Beitrag anzeigen
    ..., aber trotzdem wohl irgendwann dann nur noch Bitcoins und anstatt Euro Globo...
    ...und irgendwann Bezugsscheine a la Kriegsende, von der Behörde gestempelt.

  3. #23
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Kleingedrucktes in Verträgen ist ein rechtlicher Straftatbestand und gehört so behandelt.
    Wieso sollte Kleingedrucktes einen Straftatbestand darstellen?
    Verbraucherschutz ist ja, zum Glück, nicht uferlos. Über die AGB-Kontrolle ist jeder vor Klauseln geschützt, die er nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zu erwarten hat. Alles andere schützt nunmal die Vertragsfreiheit.

  4. #24
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Wieso sollte Kleingedrucktes einen Straftatbestand darstellen?
    Verbraucherschutz ist ja, zum Glück, nicht uferlos. Über die AGB-Kontrolle ist jeder vor Klauseln geschützt, die er nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zu erwarten hat. Alles andere schützt nunmal die Vertragsfreiheit.
    Kleingedrucktes und textliche Überlängen in Verträgen stellen den Versuch einer arglistigen Täuschung dar.

  5. #25
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Kleingedrucktes und textliche Überlängen in Verträgen stellen den Versuch einer arglistigen Täuschung dar.
    In dieser Pauschalität ist das falsch.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  6. #26
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    In dieser Pauschalität ist das falsch.
    ...aber nur aus juristischer Sicht, nicht aus meiner.

  7. #27
    GESPERRT
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Bestmann Beitrag anzeigen
    Ja ich verstehe das ,sicher auch ein Zeichen der Generationen .
    Gruß ...
    Er hat zwar bei der Geldfunktion an sich recht. Es ist wurscht ob Gold, Kaurimuscheln, Papierzettel oder Bits auf Rechnern diese Funktion erfüllen, aber nicht bei den unüberschaubaren Zusatzinformationen die du bei Kartenzahlung an jeden weitergibst der auch nur im Entferntesten mit diesem Vorgang zu tun hat.
    der diese Informationen legal oder illegal dann kauft oder sich sonstwie aneignet.

    Bargeld ist individuelle Freiheit. Deshalb wollen sie es auch abschaffen.

  8. #28
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    ...aber nur aus juristischer Sicht, nicht aus meiner.
    Gut, aber deine Sicht zählt nichts.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  9. #29
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Kleingedrucktes und textliche Überlängen in Verträgen stellen den Versuch einer arglistigen Täuschung dar.
    Naja, wenn es ne arglistige Täuschung wäre, könnte der Vertragspartner den Vertrag anfechten. Selbst wenn tatsächlich jede kleingedruckte Passage der Versuch einer arglistigen Täuschung wäre, würde dies trotzdem noch keinen Straftatbestand erfüllen (ich nehme an, Du meinst Betrug?).
    Ein Mindestmaß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit ist den Menschen meiner Auffassung nach zumutbar. Wenn ich einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter eingehe und in den AGB steht kleingedruckt drin, dass eine Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund drei Monate beträgt, kann ich mich später nicht beklagen, wenn ich nicht von heute auf morgen kündigen kann. Wie gesagt ist alles, was den Verbraucher unzulässig benachteiligt, sowieso rechtswidrig.
    Kleingedruckte aber zulässige Vertragsinhalte sind normal. Wer, mit Verlaub, zu faul oder zu doof ist, sich die Vertragskonditionen anzuschauen, bevor er seine Unterschrift setzt, ist selber Schuld. Bei Kindern gilt da zurecht etwas anderes.

  10. #30
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    Standard AW: Kleingedrucktes bei Kartenzahlung durchstreichen

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Naja, wenn es ne arglistige Täuschung wäre, könnte der Vertragspartner den Vertrag anfechten.

    Selbst wenn tatsächlich jede kleingedruckte Passage der Versuch einer arglistigen Täuschung wäre, würde dies trotzdem noch keinen Straftatbestand erfüllen (ich nehme an, Du meinst Betrug?).
    Ein Mindestmaß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit ist den Menschen meiner Auffassung nach zumutbar. Wenn ich einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter eingehe und in den AGB steht kleingedruckt drin, dass eine Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund drei Monate beträgt, kann ich mich später nicht beklagen, wenn ich nicht von heute auf morgen kündigen kann. Wie gesagt ist alles, was den Verbraucher unzulässig benachteiligt, sowieso rechtswidrig.
    Eben! Wie erkennt der Verbraucher aber das Unzulässige im Text? Genau wie in einem Irrgarten die Erkennung des rechten Weges in vielen anderen Wegen versteckt ist, so ist die Wahrheit in der Anzahl der Worte und Beschaffenheit der Schrift versteckt. Mit dieser Methode erreichen Betrüger, daß Vertragsnehmer den langen, schwer lesbaren und zudem verklausulierten Text gar nicht erst lesen, geschweige denn verstehen.

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