Zitat von
Veltins007
Wenn etwas trotz ordnungsgemäßer Stornierung wegen BGB § 323 Abs. 1 vor die Tür oder in den Briefkasten gelegt wird, so halte ich es für den Versender zur Abholung bereit oder biete ihn an dass er es von einem Lieferdienst abholen lässt.