Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
Stimmt nicht ganz jedes auf den ersten Blick klare Gesetz kann durch andere Gesetze und Verordnungen eingeschränkt
werden und gerade bei der Versammlungsunfreiheit ist das so.
Jo. Im Falle des Art. 8 findet die Versammlungsfreiheit nach Absatz 2 ihre Schranke in Gesetzen. Allerdings ist das nur eine verfassungsrechtliche Grundlage. Verhältnismäßig im verfassungsrechtlichen Sinne muss ein Eingriff in das Grundrecht trotzdem sein. Und wenn sich 'ich58' friedlich versammeln will, wird er das wohl tun können.