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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #1241
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    »Wenn du die Quelle nicht widerlegen kannst, ziehe sie ins Lächerliche!«
    Ja, da seid ihr ganz groß drin.
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  2. #1242
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Falsch. Sie dienen beispielsweise auch der Gesundheitsversorgung der Sozialschmarotzer, Asylanten und illegalen Einwanderer.
    Mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erwirbt der Arbeitnehmer Ansprüche in der Kranken- und Altersversorgung. Also dienen sie seiner eigenen Kranken- und Altersversorgung.
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  3. #1243
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Du bist der Beweis des Gegenteils.
    Schon wieder falsch.
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  4. #1244
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Beides hat es niemals gegeben.
    ...und die Erde ist eine Scheibe.
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  5. #1245
    Einhorn
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Der DGB hat die unmenschlichen und entwürdigenten Arbeitsverträge in der "Zeit- und Leiharbeitsbranche" mit abgesegnet und für gut befunden.
    Eine Sauerei, die ihresgleichen sucht.

    P.S. Nur Insider (Betroffene) wissen, was hier gemeint ist...
    Das Vorhaben, geringqualifizierte und gesundheitlich angeschlagene Gewerkschaftsmitglieder in gut bezahlten Dauerstellungen unterzubringen, hat nicht funktioniert. Die Zustimmung zu den Zeitarbeitsverträgen muss Ausdruck der Resignation gewesen sein.

  6. #1246
    Einhorn
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erwirbt der Arbeitnehmer Ansprüche in der Kranken- und Altersversorgung. Also dienen sie seiner eigenen Kranken- und Altersversorgung.
    Dann überlegen Sie mal, zu welchen Beiträgen Gering- und Nichtverdiener in der GKV versichert werden. Bluten muss dafür der normalverdienende Arbeitnehmer, der nicht in die Private wechseln kann.



    Und etwa die Hälfte meiner GRV-Beiträge werden durch die Demographie neutralisiert.

  7. #1247
    Einhorn
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Betriebsräte können keine Gesetze vorschreiben.
    Streikrecht und Aussperrung ist längst schon nur Gesetzeskonform möglich.

    Anmerkung: Gestern in den Nachrichten.
    Lohnzuwachs in Deutschland (seit mindestens 15 Jahren, die genaue Zahl weiß ich nicht mehr), 2 %. Im Vergleich: England 25 %!
    Was können die Arbeitgeber dafür, dass die Grünen Energie und Nahrung teuer machen?

    Bitte nicht vergessen, dass es in Deutschland Anfang der Neunziger Lohnexzesse gegeben hat.

  8. #1248
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Dann überlegen Sie mal, zu welchen Beiträgen Gering- und Nichtverdiener in der GKV versichert werden. Bluten muss dafür der normalverdienende Arbeitnehmer, der nicht in die Private wechseln kann.



    Und etwa die Hälfte meiner GRV-Beiträge werden durch die Demographie neutralisiert.
    Mal wieder am geifern gegen Leute, die noch weniger haben als du?
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  9. #1249
    Einhorn
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Mal wieder am geifern gegen Leute, die noch weniger haben als du?
    Korrekt. Warum soll ich denn gerne für Leute bluten, die lieber im Schlafzimmer als in der Schule und im Beruf fleißig sind?

  10. #1250
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Korrekt. Warum soll ich denn gerne für Leute bluten, die lieber im Schlafzimmer als in der Schule und im Beruf fleißig sind?
    So ist der deutsche Beleglocher - nach oben buckeln und nach unten treten. So ist brav.
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