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Thema: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

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  1. #1
    BRDDR-AG Benutzerbild von direkt
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    Standard Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Quelle: der Standard 09. Oktober 2010, 10:47
    Laut einem "Spiegel"-Bericht kommt islamisches Recht bei Familien- und Erbrechtsfragen zum Zug.
    Hamburg - führende Rechtsexperten widersprechen Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die vorige Woche behauptet hatte, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln. Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden, berichtete das Hamburger Magazin "Der Spiegel" in einer Vorabmeldung.
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    Der laufende Hosenanzug hat uns doch alle belogen, indem Sie (er) behauptet "die Scharia gelte in Deutschland nicht".
    Auf deutschem Boden befinden sich so ca. 150 Nationen aus allen Erdteilen, und ich würde fast behaupten das Es ebenso viele Religionsgemeinschaften, Sekten et cetera gibt.
    Wenn deutsche Gerichte dem Islam gefällig sind, und die Scharia anwenden, dann frage ich mich, was ist denn das für eine Integration, was macht man mit den anderen Religionsgemeinschaften, den Sitten und der Rechtsprechung der jeweiligen Herkunftsländer?
    Geändert von direkt (09.10.2010 um 11:23 Uhr)
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Nun, ich würde mal eher sagen, daß die Kanzlerin nicht gelogen hat sondern das sie es einfach nicht besser weiß bzw. wußte.

    Und mal ehrlich, ich wußte bisher auch nicht das es schon Usus ist, daß bestimmte Ausländergruppen z.B. die Möglichkeit haben nach ihrem Landesrecht rechtlich beurteilt zu werden.

    Es wäre ein einfaches keine ausländischen Rechtsregeln anzuerkennen- Punkt.
    Zumal ich mir bei einigen Konstellationen durchaus eine Diskriminierung von Deutschen vorstellen kann.

    Und was heißt denn :

    .... lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.
    Es läuft, nach m.M.,sehr wohl den Grundrechten zuwider wenn Ausländer eine andere Rechtsprechung genießen als die Deutschen.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #3
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Nun, ich würde mal eher sagen, daß die Kanzlerin nicht gelogen hat sondern das sie es einfach nicht besser weiß bzw. wußte.

    Und mal ehrlich, ich wußte bisher auch nicht das es schon Usus ist, daß bestimmte Ausländergruppen z.B. die Möglichkeit haben nach ihrem Landesrecht rechtlich beurteilt zu werden.

    Es wäre ein einfaches keine ausländischen Rechtsregeln anzuerkennen- Punkt.
    Zumal ich mir bei einigen Konstellationen durchaus eine Diskriminierung von Deutschen vorstellen kann.

    Und was heißt denn :



    Es läuft, nach m.M.,sehr wohl den Grundrechten zuwider wenn Ausländer eine andere Rechtsprechung genießen als die Deutschen.
    Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

    Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...
    Geändert von Polemi (09.10.2010 um 11:07 Uhr) Grund: Beim schnellen Tippen muss man nicht über Leichen gehen!

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

    Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...
    Warum nach Gutdünken ? Einfach nur nach deutschem Recht- fertig.

    Wenn in Deutschland z.B. die Polygamie verboten ist, dann bekommt eben die erste Ehefrau die Witwenrente.
    Und wenn der Aufenthalt einer irakischen Frau hier rechtfertigt, daß sie nicht in den Irak zurück muß, dann darf dies nichts mit ihrem Status als Zweitfrau zu tun haben sondern der Aufenthalt in D hätte schon seinerzeit abgelehnt werden müssen eben weil in D die Polygamie verboten ist.
    Ich sehe kein Problem dabei die deutsche Rechtsprechung auch anzuwenden und schon gar nicht diese schon im Vorfeld bei bestimmten Entscheidungen immer im Auge zu behalten.
    Dann würde es auch nicht zu solchen Urteilen kommen.
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  5. #5
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Warum nach Gutdünken ? Einfach nur nach deutschem Recht- fertig.

    Wenn in Deutschland z.B. die Polygamie verboten ist, dann bekommt eben die erste Ehefrau die Witwenrente.
    Und wenn der Aufenthalt einer irakischen Frau hier rechtfertigt, daß sie nicht in den Irak zurück muß, dann darf dies nichts mit ihrem Status als Zweitfrau zu tun haben sondern der Aufenthalt in D hätte schon seinerzeit abgelehnt werden müssen eben weil in D die Polygamie verboten ist.
    Ich sehe kein Problem dabei die deutsche Rechtsprechung auch anzuwenden und schon gar nicht diese schon im Vorfeld bei bestimmten Entscheidungen immer im Auge zu behalten.
    Dann würde es auch nicht zu solchen Urteilen kommen.
    Naja, ich weiß halt nicht - dazu kenne ich mich zuwenig im islamischen Recht aus - in wie weit sich der Status von Erst- und Zweitfrau unterscheiden - sollten diese quasi gleichgestellt sein, also egtl. alle beide die Frau sein, nur, dass eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten geheiratet wurde, kann man zumindest hinterfragen, ob unsere Auffassung von Ehe dem angedachten Verhältnis entspricht - wobei ich dir auf der anderen Seite Recht geben würde, egtl. ist das zu viel Arbeit, die man sich nicht unbedingt machen muss.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Naja, ich weiß halt nicht - dazu kenne ich mich zuwenig im islamischen Recht aus - in wie weit sich der Status von Erst- und Zweitfrau unterscheiden - sollten diese quasi gleichgestellt sein, also egtl. alle beide die Frau sein, nur, dass eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten geheiratet wurde, kann man zumindest hinterfragen, ob unsere Auffassung von Ehe dem angedachten Verhältnis entspricht - wobei ich dir auf der anderen Seite Recht geben würde, egtl. ist das zu viel Arbeit, die man sich nicht unbedingt machen muss.
    Siehst Du, und da fängt schon der, typisch für Deutschland, Denkfehler an.

    Gar nicht erst damit befassen wie der Status der Ehefrauen im islamischen Recht ist und schon gar nicht anfangen unsere Auffassungen deswegen zu hinterfragen.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  7. #7
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

    Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  8. #8
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    Wenn dieses möglich ist, scheint mir das der sinnvollste Weg!

  9. #9
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    Dazu käme auch meine Zustimmung.
    Hier ist Deutschland. Und wer hier leben will, nach was soll dieser sich Richten und halten? Nach deutschen Rechten.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  10. #10
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    Standard AW: Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

    Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.
    Während sich die Frau nur bei Gründen, auf die sie keinen Einfluß hat, scheiden lassen kann, gilt beim Mann lediglich das dreimalige Aussprechen einer "Scheidungsformel", also Rechtsgrundsätze, die mit unseren nicht vereinbar sind. Das petze ich gleich der Schwarzer

    Die Scheidung ist im Islam grundsätzlich Männern und Frauen möglich, jedoch unter folgender Prämisse:
    „Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“
    – Sahi Bukhari
    Eine Ehescheidung durch die Frau (Chul', arab. Selbstloskauf der Frau aus der Ehe) ist nach klassischem islamischen Recht nur bei Gründen zulässig, auf die sie keinen Einfluss hat: mangelnder oder fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns und sexuelle Vernachlässigung durch den Ehemann (drei Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr). In diesen beiden Fällen muss sie Klage bei einem Richter erheben, der dann die Scheidung vollziehen kann.

    Der Ehemann kann sich durch das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel gültig scheiden. Für den Mann gilt die Regel, wonach die Scheidung endgültig vollzogen ist, wenn er gegenüber seiner Ehefrau unter Einhaltung geregelter Fristen zum dritten Mal eine Aussage getätigt hat, deren Form eindeutig auf die Absicht zur Beendigung des ehelichen Verhältnisses schließen lässt.
    Wenn wir nun auch schon in der Rechtssprechung auf weltweite Kulturen Rücksicht zu nehmen haben, frage ich mich, was eigentlich mit dem jahrzehntelangen dämlichen Integrationsgeschwätz erreicht werden sollte außer noch dümmlicherer Beschwichtigung von Fremdkulturen-Flutung-Kritikern!

    Und deshalb teile ich die Auffassung von @Stanley:

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

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