Bayerisches Kabinett beschließt Bundesratsinitiative gegen Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer
Das Bayerische Kabinett hat in der heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer beschlossen. Mit der bayerischen Initiative soll es künftig keine Sozialhilfe mehr für ausreisepflichtige Ausländer geben, ebenso keine Sozialleistungen mehr an Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts sowie die Verpflichtung von ausländischen Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger Arbeit.
Zur Begründung erklärte Sozialministerin Stewens, dass der Missbrauch von Sozialleistungen wirkungsvoller bekämpft werden muss. Gerade in einer Zeit, in der den Bürgerinnen und Bürgern besondere Anstrengungen zu ihrer sozialen Sicherung abverlangt würden, müsse der Staat strikt auf einen verantwortlichen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel achten. Die Menschen in Deutschland empfänden es zurecht als Ungerechtigkeit, wenn Leistungen, die sie mit ihrer Arbeit erst möglich machen, unrechtmäßig auf Kosten von tatsächlich Hilfsbedürftigen in Anspruch genommen würden. Die Ministerin verwies auf den erst kürzlich bekannt gewordenen Fall eines Berliner Drogenbosses, dessen Asylantrag mehrfach abgelehnt wurde und der deswegen ausreisepflichtig war, dessen Familie aber kontinuierlich Sozialhilfe erhalten habe. Nach Äußerung der Ministerin müssen diese eklatanten Mängel im System schnellstmöglich beseitigt werden, wenn die Bürger für notwendige Reformen gewonnen werden sollen.
Durch die EU-Osterweiterung und das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft hat sich nach den Worten der Ministerin die Gefahr des Missbrauchs von Sozialleistungen erheblich erhöht. Dicht neben Deutschland lägen jetzt sehr unterschiedliche Arbeitsmärkte und Sozialsysteme mit einem erheblichen Einkommensgefälle und zum Teil mit einem Lohnniveau deutlich unter dem Sozialhilfeniveau in Deutschland. Die Grenzlage Deutschlands zu den bevölkerungsreichsten Beitrittsstaaten verstärke die Gefahren des Missbrauchs zu Lasten der Deutschen Sozialsysteme. Die europäische Freizügigkeit sei ein hohes Gut - dem Missbrauch dieses Rechts müsse aber vorbeugt werden. Nur wer sich rechtmäßig in der BRD aufhalte, könne auch Sozialleistungen beziehen.
Stewens wies darauf hin, dass der europäische Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten durchaus Regelungen zur Beschränkung des Anspruchs auf Sozialhilfe ermögliche. Nach ihrer Ansicht müssen die bestehenden Möglichkeiten des EU-Freizügigkeitsrechts konsequent genutzt und vorhandene Lücken im deutschen Recht geschloßen werden. Mit der bayerischen Bundesratsinitiative würden die deutschen Sozialsysteme für die Herausforderungen von Europäisierung und Globalisierung fit gemacht und ein ungerechtfertigter Leistungsbezug ausgeschlossen. Im Einzelnen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
Es wird keine Sozialhilfe mehr für ausreisepflichtige Ausländer geben. Nach der bisherigen Rechtslage können Ausländer auch dann Leistungen der Sozialhilfe erhalten, wenn sie sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhalten. Dies wird künftig ausgeschlossen. Wer sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalte, dürfe nicht auf Kosten des deutschen Steuerzahlers leben können.
In den ersten drei Monaten des Aufenthalts wird weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an Ausländer ausbezahlt. Für den Zeitraum der Arbeitssuche gibt es ebenfalls keine Sozialleistungen. Ein Anspruch auf deutsche Transferleistungen in den ersten drei Monaten besteht nur in Ausnahmefällen, etwa für Personen, denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gestattet ist. Es lädt geradezu zum Missbrauch ein, dass ein Ausländer sofort nach seiner Ankunft in Deutschland Ansprüche gegen Sozialkassen anmelden kann, so Stewens. Das habe mit dem Solidaritätsprinzip nichts zu tun und müsse abgestellt werden.
Ausländer, die Sozialhilfe erhalten, werden künftig zu gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit verpflichtet. Mit der Neuregelung soll unter anderem auch verhindert werden, dass Ausländer ihre Sozialhilfe durch Schwarzarbeit in Deutschland aufbessern können, so die Sozialministerin. Schließlich würden die Grundlagen der sozialen Sicherungssysteme schon heute durch Schwarzarbeit ausgehöhlt. Sie mache rund sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus.
Künftig müssen Ausländer beim Beantragen der Sozialhilfe auf Verlangen des Sozialhilfeträgers glaubhaft machen, dass sie nicht mit dem Ziel in Deutschland eingereist sind, Sozialhilfe zu bekommen.
Institution: Bayern, Landesregierung
Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2005
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