Witzbold. Ich kann lesen!
Daher weiß ich, dass sich der von dir genannte Art. 25, 2 nur auf einen Teilbetrag des Gesamtkapitals von 700 Mrd. Euro bezieht, der für eine bestimmte Maßnahme beschlossen worden ist. Wäre dieser Teilbetrag z. B. 30 Mrd. Euro und kein ESM-Mitglied außer Deutschland wäre plötzlich zahlungsfähig, würde Deutschland diese Summe vorschießen müssen - wenn es kann. Dennoch bleibt richtig, was Demokrat schon aus dem ESM zitierte und du zwar gelesen hast, aber nicht verstehen und zur Kenntnis nehmen willst: bei 190 Mrd. Euro wäre Schluss für Deutschland! Dieser Betrag wird aber kaum in einer Summe angefordert werden.