Das Gericht wird alles durchwinken.
Die Stimmen häufen sich in den letzten Wochen, dass der Eilantrag abgewiesen wird.
So wie auch schon vorher wird lediglich eine kleine Ermahnung an die Politik gehen, mehr nicht.
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich die Eilanträge gegen den ESM abweisen.
Davon gehen führende Verfassungsrechtler in Deutschland aus. Auflagen für den Stabilitätspakt könnten sie dennoch einführen.
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