Ich habe es erst vor Kurzem erfahren! Ich wollte es zwar zuerst nicht glauben, doch habe ich mich eines besseren belehren lassen müssen...

Hier ein Auszug aus der Hessischen Landesverfassung:

"Artikel 21

Gesetzliche Strafen


(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden"

Der Link dazu: [Links nur für registrierte Nutzer]

Gott sei Dank gilt der Grundsatz: "Bundesrecht bricht Landesrecht", sonst hätte diese Strafpraxis, als Bestand der Rechtspflege, ihre Umsetzung in Hessen gefunden!

Was denkt Ihr eigentlich darüber, daß es in Hessen theoretisch möglich wäre, einen verurteilten Schwerverbrecher hinzurichten? Hättet Ihr das für möglich gehalten, daß so ein Passus in unserem Staat noch existent sein könnte? Was denkt Ihr über die Todesstrafe im Allgemeinen?

MfG Safix