Selbstverständlich widerspricht eine Entnahme von Organen ohne vorherige Zustimmung dem Grundgesetz.
Die jetzige Regelung:
Also klar nicht zulässig, wenn nicht vom Verstorbenen oder nächsten Angehörigen ausdrücklich erlaubt.Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d. h., ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Organentnahme nicht zulässig.
Die gesetzliche Regelung der Zulässigkeit der postmortalen Organspende musste zum einen dem über den Tod hinaus fortwirkenden Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen Rechnung tragen.
Sie können doch tun oder lassen, was Sie wollen. Sie haben nicht über Organe anderer Menschen zu entscheiden.