Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
Diese im Ausland geborenen Kinder, werden also nur auf Antrag der Eltern dem deutschen Staat bekannt. Dies ist sehr gut. Wie kommt man aber mit dem neugeborenen Kind über die Grenze? In Europa ist dies ja kein Problem, aber wie sieht es mit außereuropäischen Staaten aus?
Deswegen schrieb ich ja, dass die deutschen Eltern beim deutschen Konsulat vorstellig werden müssen, um entweder das Kind in ihre Pässe eingetragen zu bekommen, oder um - ab einem gewissen Alter - für das Kind einen eigenen Pass zu beantragen.

Voraussetzung ist aber, dass die Geburt des Kindes dem Konsulat gemeldet wurde oder noch gemeldet wird.