Deswegen schrieb ich ja, dass die deutschen Eltern beim deutschen Konsulat vorstellig werden müssen, um entweder das Kind in ihre Pässe eingetragen zu bekommen, oder um - ab einem gewissen Alter - für das Kind einen eigenen Pass zu beantragen.
Voraussetzung ist aber, dass die Geburt des Kindes dem Konsulat gemeldet wurde oder noch gemeldet wird.