Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?
Emanuel Geibel
"Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"
FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
Ich habe etwas gegooglet, und so einfach scheint das doch nicht zu sein.
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Waldhessen. Das Landgericht Berlin (Az.: 97 O 112/08) hatte sich unlängst in einem Eilverfahren damit zu beschäftigen, ob die Werbung „mit der Urne nach Hause“ irreführend und wettbewerbswidrig sei, wenn die Einäscherung im Ausland, in diesem Fall in Tschechien, erfolgt und darauf in der Werbung nicht hingewiesen wird.
Ein Bestatter hatte die Werbung eines Kollegen mit folgendem Wortlaut für wettbewerbswidrig gehalten und das Unternehmen deswegen abgemahnt: „Darf man eine Urne im Garten beisetzen oder zu Hause aufbewahren? Wir machen es möglich! Auf Wunsch händigen wir Ihnen einen Anteil der Asche aus.
Der Streit führende Bestatter meinte, dass die beanstandeten Werbeaussagen den Eindruck erwecken, dass das werbende Bestattungsunternehmen eine (legale) Möglichkeit anbieten könne, die letzte Ruhestätte des Verstorbenen in Deutschland für die Angehörigen frei wählbar zu gestalten, obwohl nach deutschem Recht Bestattungs- und Friedhofszwang bestehe. Der angegriffene Bestatter indes vertrat die Auffassung, die Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß und im übrigen europarechtswidrig.
Doch die Richter sahen es anders. Der gesetzlich festgelegte Friedhofszwang auch für Feuerbestattungen wurde seinerzeit vom Bundesverwaltungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Das Urteil wurde letztlich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Der Richter ließ dabei die Frage offen, ob der im deutschen Bestattungsrecht geregelte Bestattungs- und Friedhofszwang für Totenasche mit europäischen Recht vereinbar sei; jedenfalls hätte die beanstandete Werbung einen Hinweis darauf enthalten müssen, dass eine Überführung des Leichnams ins Ausland erfolgt und der Re-Import nach Deutschland ohne anschließende Bestattung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Es gilt nach wie vor Bestattungszwang.
In Memoriam
Henning 1960 - 2010
"Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"
FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
das wollten wir für unseren vater auch - auf dem friedhof ganz regulär -, aber alleine loch buddeln, urne rein, loch wieder zu, hätte 2700 euronen gekostet:-<
wir haben uns dann umentschieden, einen geldscheißer besitzen wir nämlich nicht.
grüßle s.
nachtrag: das [Links nur für registrierte Nutzer]
kann natürlich auch passieren!!
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