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Am Frankfurter Flughafen bleiben Nachtflüge auch künftig tabu. Das Bundesverwaltungsgericht untersagte Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Damit ist eine zuvor erteilte Genehmigung des Landes Hessen hinfällig. [Links nur für registrierte Nutzer]
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nachtflüge am FRAPORT verboten.
zwischen 23;00 - 05:00
Ein gerechtes Urteil für die Anwohner.